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Die Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge der Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land zum 1. August 2023 veröffentlicht.

Ausschreibung immer noch unterzeichnet

Die Ausschreibung zum Gebotstermin 1. August 2023 war erneut unterzeichnet, obwohl die Bundesnetzagentur im Vorfeld das Ausschreibungsvolumen von 3.192 Megawatt (MW) auf 1.667 MW reduziert hatte.

Es wurden 142 Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt 1.436 MW eingereicht. Die Bundesnetzagentur musste in dieser Runde ein Gebot wegen eines Formfehlers vom Verfahren ausschließen. 141 eingereichte Gebote erhielten einen Zuschlag. Die Zuschlagsmenge belief sich auf 1.433 MW. In der Summe liegt die Zuschlagsmenge damit nach drei von vier Ausschreibungsrunden in diesem Jahr bereits bei rund 4.400 MW. Zum Vergleich: Im gesamten letzten Jahr erhielten in Summe nur rund 3.200 MW einen Zuschlag bei Windenergie an Land. Das sind schon jetzt mehr 35 % als im Gesamtjahr 2022. 

Die Werte der bezuschlagten Gebote liegen in der Bandbreite zwischen 6,00 ct/kWh und dem zulässigen Höchstwert von 7,35 ct/kWh; mit 7,32 ct/kWh liegt der durchschnittliche, mengengewichtete Gebotswert nur ganz knapp unter dem Höchstwert.

Ähnlichkeiten zur vorangegangenen Ausschreibungsrunde bestehen bei der regionalen Verteilung der Zuschlagsmengen. So entfielen die beiden größten Zuschlagsmengen wieder auf Gebote für Standorte in Nordrhein-Westfalen (457 MW, 51 Zuschläge) und Niedersachsen (343 MW, 31 Zuschläge). Es folgen Schleswig-Holstein (259 MW, 25 Zuschläge) und Baden-Württemberg (88 MW, 5 Zuschläge).

Die nächste Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land findet am 1. November 2023 statt.

Weitere Informationen

Informationen zu den Gebotsterminen finden sich auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/windausschreibungen23-3.

Die aktualisierten Statistiken zu den Gebotsrunden werden im Nachgang veröffentlicht.

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