Desinfektionsmittel werden in der Europäischen Union seit September 2013 über die Verordnung über Biozidprodukte (BPR, Verordnung (EU) Nr. 528/2012) reguliert. Die Zulassung ist ein zweistufiger Prozess, der zunächst die Wirkstoffe und in der zweiten Stufe die Produkte umfasst. Die Prüfung der Wirksamkeit der Produkte erfolgt vorzugsweise nach Methoden europäischer Normen. In Deutschland existieren neben der Desinfektionsmittelliste des Robert Koch-Instituts (RKI) weitere, von unterschiedlichen Fachgesellschaften publizierte Desinfektionsmittellisten. Diese veröffentlichen zudem Stellungnahmen mit einseitiger Darstellung und abweichenden Forderungen.
„Unsere Spezialisten aus dem Fachbereich Gesundheitswesen haben eine notwendige Orientierungshilfe zu Anforderungen und Einsatz von Desinfektionsmitteln erarbeitet, um der zunehmenden Verunsicherung des Anwenders zu begegnen“, kommentiert der IHO-Geschäftsführer Dr. Thomas Rauch.
Die Broschüre zur Sicherheit von Desinfektionsmitteln beantwortet die häufigsten Fragen zu Regulierung, Klassifizierung, Wirksamkeit, Zuständigkeiten und Desinfektionsmittellisten.
Hier gelangen Sie direkt zum Download der Publikation: FAQ Sicherheit von Desinfektionsmitteln
Der IHO ist der deutsche Branchenverband der Reinigungs- und Desinfektionsmittelhersteller für die professionelle Anwendung in Deutschland. Zu den Geschäftsfeldern der 56 Mitgliedsunternehmen gehören die Bereiche Gesundheitswesen, Großküchenhygiene, Gebäudereinigung, Lebensmittelindustrie, Großwäschereien und auch Metallindustrie. Die Branche der professionellen Reinigungsindustrie setzt in Deutschland über 1 Milliarde Euro um und beschäftigt national mehr als 7.000 Mitarbeiter. Die zumeist kleinen und mittelständischen Unternehmen weisen eine überdurchschnittliche Forschungs- und Innovationsquote auf.
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