Hinweisgeberschutzgesetz: Ab 2. Juli 2023 auch in Deutschland wirksam
Mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes ab 2. Juli 2023 müssen Unternehmen und Organisationen ab 250 Beschäftigten eine interne Meldestelle eingerichtet haben. Kleineren Unternehmen zwischen 50 und 249 Beschäftigten hat der Gesetzgeber dafür eine Umsetzungsfrist bis zum 17. Dezember 2023 eingeräumt. Die Weiterlesen