Noch bis zum 19.06.2023 können die Anleger in einem schriftlichen Verfahren den Anpassungen der Anleihebedingungen zustimmen – in der ersten Abstimmung wird dazu ein beschlussfähiges Quorum von 50% des ausstehenden Anleihevolumens benötigt. Sollte das erforderliche Quorum nicht erreicht werden, würde in einem zweiten Abstimmungsverfahren ein Quorum von 25% reichen.
Hinweis: Die Verbesserungen des Angebots gelten für sämtliche Anleihegläubiger, darunter auch diejenigen, die ihre Stimme bereits abgegeben haben, vorausgesetzt, dass die Anforderungen an Quorum und Mehrheit letztlich erreicht werden. Anleihegläubiger, die bereits abgestimmt haben, müssen ihre Stimme daher nicht erneut abgeben. Einzelheiten zu den Modalitäten der Stimmabgabe sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.herthabsc.com/de/club/nordic-bonds-investor-relations-uebersicht veröffentlicht.
Anleihe-Verlängerung wichtiger Baustein
ANLEIHE CHECK: Die am 8. November 2018 begebenen Hertha BSC-Anleihe 2018/23 (ISIN: SE0011337054) wurde ursprünglich mit 6,50% p.a. verzinst. Die Anleihe ist als Nordic Bond strukturiert und hat ein platziertes Gesamtvolumen von 40 Mio. Euro. Nun soll die bis November 2023 laufende Anleihe um zwei Jahre bis zum 8. November 2025 verlängert werden. Der Zinskupon soll nach dem neuesten Beschluss ab dem Zinszahlungstermin 8. August 2023 auf 10,50% p.a. angehoben werden.
Mit der Erteilung der Lizenz zur Teilnahme an der 2. Bundesliga in der kommenden Saison hat Hertha BSC einen wichtigen Zwischenschritt zur Konsolidierung erreicht. Unabhängig davon stellt die Verlängerung der Anleihe einen wichtigen Bestandteil der Liquiditätsplanung von Hertha BSC in der kommenden Saison dar.
INFO: Lesen Sie dazu auch das aktuelle Anleihen Finder-Interview mit Hertha-Geschäftsführer Thomas Herrich
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