Die Bundesregierung hat heute die 2. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Kabinett beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf wird der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen und bei der Warmwasserbereitung gesetzlich verankert und die Dekarbonisierung des Wärmesektors eingeleitet. Damit gewinnt die Geothermie als zulässige Erfüllungsoption der neuen Vorgaben deutlich an Gewicht. Um das Potenzial zu heben, fordert der Bundesverband Geothermie (BVG) ein zeitnahes Gipfeltreffen mit allen relevanten Akteur:innen.

Das neue GEG sieht vor, dass ab 01.01.2024 möglichst jede neue Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Sowohl im Neubau als auch in Bestandsgebäuden werden erdgekoppelte Wärmepumpen und geothermisch gespeiste Wärmenetze als Erfüllungsmöglichkeit dieser Vorgabe anerkannt. 

„Die Einführung der 65-Prozent-EE-Nutzungspflicht für den Einbau neuer Heizungen ab 2024 ist eine gute Nachricht für unsere Branche, denn unter den zulässigen Erfüllungsoptionen ist Geothermie die effizienteste Form der Wärmebereitstellung. Die Bundesregierung muss jetzt das riesige Potenzial, das die Erdwärme für die klimafreundliche Wärmeversorgung der Zukunft bietet durch entsprechende Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen adressieren und endlich ein Geothermie-Erschließungsgesetz auf den Weg bringen“, so BVG-Geschäftsführer Dr. André Deinhardt. 

Damit dieses Potenzial sowie Perspektiven einer weiträumigen geothermischen Wärmeversorgung und die dazu erforderlichen Gesetzesanpassungen in einem angemessenen Rahmen diskutiert werden können, fordert der Bundesverband Geothermie e. V. (BVG) die Bundesregierung dazu auf, einen Geothermie-Gipfel abzuhalten. Nur so kann sichergestellt werden, dass die enormen Chancen, welche die Geothermie für die Wärmewende bietet, in Deutschland auch genutzt werden.

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