„Blickt man auf die Klimaschutzziele und den Anteil, den der Gebäudebereich am Energieverbrauch hierzulande hat, ist der im Entwurf angelegte Schritt absolut notwendig“, sagt der GIH-Bundesvorsitzende Jürgen Leppig. Allerdings sei es auch Aufgabe des Gesetzgebers, Bürgerinnen und Bürger nicht vor unlösbare Aufgaben zu stellen, sondern gangbare Wege aufzuzeigen. „Wer fordert, muss auch fördern“, so Leppig mit Fingerzeig auf die jüngst zurückgefahrene Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Problematisch sei auch der Mangel an Kapazitäten für die Umsetzung. „Die meisten Sanierungen und Neubauvorhaben greifen auf staatliche Fördermittel zurück. Die Verfahren dazu sind aber nicht ausreichend digitalisiert und zudem äußerst zeitraubend. Derzeit wird beispielsweise die für die BEG maßgebliche Haushaltsordnung, die eigentlich für Großprojekte und nicht für das Massengeschäft entworfen wurde, zunehmend eng ausgelegt – wodurch es zu Ablehnungen, Kürzungen, Einsprüchen und Nachbesserungen kommt. Verbringen jedoch Fachleute, die auf Baustellen besser aufgehoben wären, ihre wertvolle Zeit mit Formalitäten am Schreibtisch, verschärft das die Problematik zusätzlich“, so Leppig.
Das Fazit des GIH: Soll der Gesetzesentwurf eine realistische Chance haben, muss er von einer großzügigen Förderlandschaft, die an die Lebenssituation von Bauherren anknüpft, sich moderner technischer Verfahren bedient und ohne überzogene bürokratische Hürden auskommt, sozial flankiert werden.
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