„Die Ausschreibungen waren unterzeichnet. Ich erwarte aber, dass das EEG 2023 dem Markt stabile Leitlinien gibt. Die Höchstwerte sollten dort angehoben werden, wo es erforderlich ist. Hier ist zunächst vor allem der Gesetzgeber gefragt“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Ausschreibung für Solaranlagen des ersten Segments („Freiflächenanlagen“)
Obwohl nach der beihilferechtlichen Genehmigung 890 Megawatt anstatt von über einem Gigawatt in den beiden Vorrunden des Jahres ausgeschrieben werden konnten, blieb auch die Ausschreibung für Solaranlagen des ersten Segments zum Gebotstermin 1. November 2022 wie die Vorrunde unterzeichnet. Solaranlagen des ersten Segments sind Freiflächenanlagen und Solaranlagen die auf, an oder in baulichen Anlagen errichtet werden, die weder Gebäude noch Lärmschutzwände sind.
Bei einer ausgeschriebenen Menge von 890 MW wurden 117 Gebote mit einem Volumen von 677 MW eingereicht.
Der Hauptgrund für die Unterzeichnung dürfte auch für diese Runde in der Erhöhung des Ausschreibungsvolumens in diesem Jahr auf über 3.000 MW liegen (2021 wurde mit 1.850 MW nur gut die Hälfte ausgeschrieben). Um ein so hohes Volumen decken zu können, müssen entsprechend viele Projekte entwickelt werden; bei diesen bestehen dem Vernehmen nach jedoch Schwierigkeiten bei der verbindlichen Bestellung von Modulen und schwer kalkulierbare Preise.
104 Gebote mit einem Umfang von 609 MW konnten bezuschlagt werden.
Regional betrachtet entfällt das weitaus größte bezuschlagte Volumen auf Gebote mit Standorten in Bayern (307 MW, 60 Zuschläge, also über die Hälfte der Zuschläge), gefolgt von Standorten in Baden-Württemberg (67 MW, 13 Zuschläge) und Brandenburg (66 MW, sieben Zuschläge).
Aufgeteilt nach Kategorien konnten die meisten Zuschläge an Projekte auf Acker- oder Grünlandflächen erteilt werden, insgesamt waren das 49 Zuschläge mit 310 MW, wovon 239 MW an Projekte in Bayern gingen (38 Zuschläge). Auf die Kategorie mit dem insgesamt zweithöchsten Zuschlagsvolumen – Randstreifen an Autobahnen oder Schienenwegen – entfielen 32 Zuschläge mit 152 MW.
Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 5,20 ct/kWh und 5,90 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 5,80 ct/kWh und damit über dem Wert der Vorrunde (5,51 ct/kWh). Damit ist der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert binnen eines Jahres um 0,8 ct/kWh gestiegen.
Es mussten dreizehn Gebote aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Weitere Verfahrensschritte
Informationen zu den weiteren Verfahrensschritten zur Ausschreibung für Solaranlagen des ersten Segments zum Gebotstermin 1. November 2022 sind auf der Webseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/solarausschreibungen22-3 veröffentlicht.
Die Veröffentlichungen der aktualisierten Gebotsrundenstatistiken werden in Kürze erfolgen.
Die nächste Ausschreibungsrunde für Solaranlagen des ersten Segments ist auf den 1. März 2023 terminiert.
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