Die Bundesnetzagentur hat heute zwei Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge oder Wärmepumpen in Stromverteilernetze eröffnet.

"Die schnelle und vollständige Integration aller Wärmepumpen und Wallboxen für Elektromobile ist wesentlich für die Energiewende und wichtig für alle Bürgerinnen und Bürger," sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur."Hierfür schaffen die geplanten Festlegungen der Bundesnetzagentur die notwendige Grundlage." 

Sicherheit für das Netz, schneller Netzanschluss für Verbraucherinnen und Verbraucher

Der absehbare Hochlauf insbesondere von Wärmepumpen und Elektrofahrzeugen erfordert gut gerüstete Stromverteilernetze. Zum einen ist ein zeitnaher und vorausschauender Ausbau der Verteilernetze unerlässlich. Zum anderen müssen die Verteilernetzbetreiber die Möglichkeit haben, im Bedarfsfall den Strombezug von sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen vorübergehend einzuschränken, um Überlastungen der Niederspannungsnetze zu vermeiden. Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, dazu konkrete Vorgaben zu treffen, um so die Integration der steuerbaren Verbraucher in Netz und Markt zu gewährleisten.

Die geplanten Regelungen tragen dem hohen Strombedarf von neuen Verbrauchseinrichtungen Rechnung, ohne dabei den Komfort von Verbraucherinnen und Verbrauchern im nennenswertem Umfang zu beeinträchtigen. Verzögerungen beim Netzanschluss von Verbrauchseinrichtungen werden durch die geplanten Regelungen vermieden. Zudem erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher für die Möglichkeit der Steuerbarkeit durch die Netzbetreiber eine pauschale Ermäßigung ihres Netzentgeltes. Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden und schon eine Ermäßigung nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz erhalten, sehen die geplanten Festlegungen Übergangsregelungen vor. Dies betrifft insbesondere Nachtspeicherheizungen. 

Impulse für Strommarkt und für eine Digitalisierung von Verteilernetzen

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen sollten in Zukunft vor allem dann betrieben werden, wenn der Strompreis aufgrund hoher Einspeisung von Erneuerbaren Energien gering ist. Hierdurch entstehenden höheren Gleichzeitigkeiten können Netzbetreiber durch das zur Konsultation gestellte Instrument wirksam begegnen. Steuerungshandlungen dürfen im Zielmodell nur unter der Voraussetzung einer objektiven Notwendigkeit erfolgen. Um den aktuellen Zustand der Netze bewerten zu können und notwendige Steuerungshandlungen vorzunehmen, ist eine Beschleunigung der Digitalisierung der Niederspannungsnetze durch die Verteilernetzbetreiber wichtig.

Die gemeinsame Konsultation des Eckpunktepapiers für das Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz der Beschlusskammern 6 und 8 endet am 27. Januar 2023. Die Beschlusskammern werden die eingegangenen Stellungnahmen in die Ausarbeitung der detaillierten Vorgaben einfließen lassen und das konkrete Modell in einem zweiten Schritt konsultieren.

Weitere Informationen zur gemeinsamen Konsultation sind unter www.bundesnetzagentur.de/14aEnWG veröffentlicht.  

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