Am 6. Juli 2021 veröffentlichte die EU-Kommission die endgültige Fassung des Gesetzes zur EU-Taxonomie-Verordnung. Ihr Ziel ist es, den Green Deal in die Praxis zu übersetzen und genau festzulegen, welche Wirtschaftsaktivitäten als nachhaltig eingestuft werden. Im Rahmen der Taxonomie wurden sechs Umweltziele definiert: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme. Mindestens eines der Ziele muss erfüllt sein, damit eine Unternehmensaktivität als „grün“ gilt.
Bereits jetzt müssen große, kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen anhand des Umsatzes, der Investitionen und der operativen Ausgaben angeben, ob ihre Aktivitäten im Sinne der EU-Taxonomie-Verordnung ökologisch nachhaltig sind. Als ökologisch nachhaltig gelten Wirtschaftsaktivitäten, die
- zu einem oder mehreren der sechs Umweltziele beitragen,
- keines der sechs Umweltziele beeinträchtigen,
- einen Mindestschutz erfüllen und
- den technischen Bewertungskriterien entsprechen.
Nur wenn alle vier Kriterien erfüllt sind, gilt eine Wirtschaftsaktivität als ökologisch nachhaltig.
Einfluss auch auf Finanzierungen
Ein weiterer Grund für die Dringlichkeit des Themas: Bereits seit März dieses Jahres gilt die „Offenlegungsverordnung“ der EU. Sie verlangt für Kapitalanlagen eine Dokumentation, inwieweit Anbieter und Produkte bestimmte Nachhaltigkeitsansprüche in Bezug auf Environment (Umwelt), Social (Sozialstandards) und Governance (Unternehmensführung) – kurz ESG – erfüllen. „Erschreckend viele Unternehmen sind keineswegs darauf vorbereitet, dass Kapitalgeber aller Art − am Ende die eigene Hausbank − ihre Mittel- und Kreditvergaben mehr und mehr an Nachhaltigkeitskriterien ausrichten werden oder sogar müssen“, warnt Thalemann. Wenn Investitionen aufgrund fehlender Nachhaltigkeit nicht mehr finanziert werden können, verliert das Unternehmen am Markt schnell den Anschluss.
„Das mag man als bürokratische Belastung empfinden, aber es hilft nichts: Auch größere Mittelständler müssen sich darauf einstellen, ab dem Geschäftsjahr 2025 einen umfangreichen Bericht über die Nachhaltigkeit ihrer Geschäftsaktivitäten abzugeben“, betont Thalemann. Das seien zwar noch gut zwei Jahre Zeit für die Vorbereitung – diese sollten aufgrund der umfangreichen Angabepflichten aber auch für den Aufbau von Berichtsstrukturen und Prozessen für die Sammlung und Aufbereitung von Daten über Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange sowie über die Grundsätze der Unternehmensführung eingeplant werden.
Zusätzlich geraten mittelständische und kleinere Zulieferer für größere Betriebe unter Druck. Denn diese Betriebe werden durch das deutsche Lieferkettengesetz (genauer: Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten) verpflichtet, darüber zu wachen, dass ihre Zulieferer nicht gegen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten verstoßen, und verlangen deshalb von diesen entsprechende Berichte. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft für Betriebe mit mehr als 3.000 Beschäftigten, ein Jahr später schon für Betriebe mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Aktuell berät die EU-Kommission zudem einen Entwurf, der schon für Betriebe ab 500 Arbeitnehmern gelten soll.
„Für Mittelständler ist jetzt die Zeit gekommen, sich mit den ESG-Aspekten und deren Auswirkungen zu beschäftigen, um ihr Unternehmen bewusst zu positionieren und zukunftsfähig aufzustellen“, so Thalemann. Die HLB-Beraterteams im gesamten Netzwerk helfen Unternehmen jeder Größenordnung dabei, ihr individuelles nachhaltiges Geschäftsmodell zu etablieren und ihre Vision zu überwachen, zu berichten und umzusetzen.
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Die LKC-Gruppe ist Mitglied von HLB Deutschland und berät an 30 Standorten in Deutschland in allen Fragen der Wirtschaftsprüfung sowie der Steuer- und Rechtsberatung. Sie beschäftigt mehr als 600 Mitarbeiter, davon über 100 Berufsträger, und bietet Full-Service für Unternehmer, Unternehmen, Freiberufler, aber auch für Stiftungen, Vereine und Kommunen an. Die LKC-Gruppe hat 2020 einen Umsatz von 46 Millionen Euro erzielt und gehört damit bundesweit zu den 20 führenden Gesellschaften der Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüferbranche. Weitere Informationen unter www.lkc.de.
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