Dazu erklärt E.ON-CEO Leonhard Birnbaum:
„E.ON hatte immer erklärt, die Bemühungen der Bundesregierung um eine sichere Energieversorgung im Rahmen unserer Möglichkeiten zu unterstützen. Deshalb waren wir auch immer gesprächsbereit zu einem möglichen Weiterbetrieb des Kernkraftwerks Isar 2, sofern von der Bundesregierung gewünscht. Wir stehen weiterhin zu dieser Verantwortung. Ich freue mich, dass wir uns nun zusammen mit der Betreibergesellschaft PreussenElektra und der Bundesregierung auf die Eckpunkte für die Sicherung eines möglichen Weiterbetriebs verständigen konnten. Bekanntermaßen bereiten wir seit Jahren den Rückbau von Isar 2 nach dem 31. Dezember 2022 vor. Sozialpläne sind gemacht, Dienstleister unter Vertrag – wir sind bereit, all dies noch einmal anzupacken. Isar 2 gehört zu den zuverlässigsten Anlagen der Welt und kann in dieser Krise einen wertvollen Beitrag für eine sichere Energieversorgung leisten. Ich danke insbesondere unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei PreussenElektra für ihre hohe Flexibilität in dieser außergewöhnlichen Lage.“
Für das Kernkraftwerk Isar 2 bedeutet dies, dass die Anlage nach entsprechender Vorbereitung zeitnah in einen Kurzstillstand geht, um eine Revision der Druckhaltervorsteuerventile durchzuführen. Nach dem Wiederanfahren kann die Anlage mit dem bestehenden Reaktorkern bis voraussichtlich März 2023 weiterlaufen. Die Bundesregierung wird bis spätestens Anfang Dezember über den tatsächlichen Abruf entscheiden. Sollte es zu einem Abruf kommen, würde PreussenElektra mit Isar 2 im nächsten Jahr Strommarkterlöse für circa 2 TWh Stromproduktion erzielen. Diesen möglichen Erlösen sind die durch die Verlängerung entstehenden, zusätzlichen Kosten und potenziell dann geltenden, rechtlichen Regelungen zur Behandlung von Strommarkterlösen gegenüberzusetzen. E.ON plant, mögliche entstehende Erlöse aus dem Weiterbetrieb für die Energiewende zu verwenden. Sollte es keinen Abruf geben, ersetzt der Bund alle Kosten, die für die Vorbereitung eines Weiterbetriebs angefallen sind. Ein Gesetzgebungsverfahren wird kurzfristig angestoßen, parallel hierzu wird an einer vertraglichen Absicherung gearbeitet.
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