Damit möglichst viele Gebäudebesitzer vom Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) profitieren, setzt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die zur Verfügung stehenden Bundesmittel dort ein, wo der Klimaschutzeffekt oder die Fördereffizienz am höchsten ist – bei der Gebäude-Sanierung.
Was sich für Gebäudebesitzer ändert
Seit 28.07.2022 können Gebäudebesitzer nur noch zinsverbilligte Kredite mit Tilgungszuschüssen bei einer Komplettsanierung bei der KfW beantragen. Im Vergleich zum BEG-Vorgängerprogramm sind jetzt sowohl der maximale Kreditbetrag als auch die Fördersätze niedriger.
Zuschüsse für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung können Gebäudebesitzer zukünftig nur noch über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Aber Achtung: Ab 15.08.2022 gelten auch für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen neue Förderbedingungen und abgesenkte Fördersätze.
Die bislang bestehenden Kreditprogramme für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden und das Zuschussportal (ohne Kredit) stellt die KfW ein. Zudem entfällt die Förderung für das Effizienzhaus/Effizienzgebäude 100 sowie der iSFP-Bonus.
Ab 22.09.2022 können Besitzer von „Worst Performing Buildings“ (WPB) in bestimmten Effizienzhaus-/Effizienzgebäudestufen Fördermittel beantragen. WPB sind Gebäude, die aufgrund des energetischen Sanierungsstands zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestands gehören.
Bonus für Heizungs-Austausch
Wer seine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung austauscht, bekommt einen Heizungs-Tausch-Bonus. Er wird zusätzlich zum regulären Fördersatz bezahlt.
Die Förderung von fossilen Heizungen, also Öl- oder Gasheizungen, fällt komplett weg. Das betrifft insbesondere die Förderung von Renewable-Ready- und Gashybrid-Heizungen.
Was Sie jetzt tun sollten
Wie schon im Frühjahr 2022 nimmt die Ampel-Koalition beim BEG-Programm kurzfristig wesentliche Programmänderungen vor und überrascht Sanierungswillige. „Wer sanieren will und noch von den derzeitigen Fördersätzen bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen profitieren möchte, muss schnell sein. Denn Anträge dafür sind bis zum 14. August 24 Uhr bei der BAFA zu stellen. Anschließend gelten auch hier die neuen und niedrigeren Fördersätze“, sagt Ecovis-Unternehmensberater Andreas Steinberger.
Und was ist mit Förderung für Neubauten?
Die Gebäudeförderung für Neubauten will Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck ab dem Jahr 2023 neu regeln.
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