Anlässlich des heutigen Richtfests für den im Bau befindlichen Windpark „Weißer Turm“ in Unterfranken betont der BEE die Notwendigkeit der aktiven Beteiligung aller Bundesländer am Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Bereitstellung der dazu notwendigen Flächen und Genehmigungen. Unter den Gästen des Windparks mit langer Vorgeschichte, aber kurzfristiger Umsetzung durch Max Bögl in Kooperation mit "Wust – Wind & Sonne" waren der Staatsminister und stellvertretende Ministerpräsident Hubert Aiwanger sowie der Fraktionssprecher der Bayerischen Grünen im Landtag, Ludwig Hartmann.

„Der Windpark Weißer Turm ist ein gelungenes Beispiel dafür, dass die Erzeugung sauberer Windenergie im Einvernehmen mit den Kommunen sowie unter direkter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gelingen kann, gerade auch in Bayern, das für seine zukünftige Wirtschaftskraft und Leistungsfähigkeit den Zubau der Erneuerbaren Energien noch deutlich beschleunigen muss. Immer mehr Unternehmen suchen sich ihren Produktionsstandort nach der Verfügbarkeit von Grüner Energie aus. Hier muss auch Bayern liefern, das neben Bioenergie, Wasserkraft, Geothermie und Photovoltaik auch den Masseträger Windkraft ausbauen muss, um weiter attraktiv für Ansiedlungen zu sein und auch die Bürgerinnen und Bürger sicher mit heimischer Energie zu versorgen. Die Verlängerung von Atomkraftlaufzeiten verfestigt dagegen überkommende Strukturen, die dem dezentralen Charakter der Energiewende entgegenstehen und zudem neue Probleme schaffen. Das Motto der Zukunft ist „Grüne Energie für die Region“, so Peter. 

Der Bürgerwindpark werde die angrenzenden Gemeinden in Zukunft nicht mit nur sauberem Strom versorgen und damit ganz konkret zum Klimaschutz beitragen. Er stärke auch die regionale Wertschöpfung und senke die Kosten für die Energiebereitstellung und -verteilung. Deshalb seien jetzt alle Bundesländer aufgefordert, mehr Engagement für die Energiewende zu zeigen und föderale Verantwortung zu zeigen, um der derzeitigen Versorgungs- und Kostenkrise fossiler Energieträger zu begegnen: „Auch Bayern hat windhöffige Flächen, die jetzt für den Ausbau der Windenergie zu nutzen sind. Abstandsbestimmungen wie die 10H-Regel haben in den letzten Jahren zu einer künstlichen Verknappung von ansonsten gut geeigneten Standorten geführt. Das neue Windkraftkonzept der Staatsregierung ist hier nicht tragfähig und erreicht weder das geforderte 2-Prozent-Flächenkontingent noch Planungssicherheit und Ausbaudynamik. Hier ist dringend nachzubessern“, so Peter. 

In seinem „Besseren Windkonzept für Bayern“ geht der BWE Bayern davon aus, dass die Windenergie bis 2030 knapp 20 Prozent und bis spätestens 2040 etwa 30 Prozent des gesamten bayerischen Strombedarfs abdecken muss und auch kann. Nötig seien dafür insgesamt ungefähr 2 Prozent der Landesfläche, bebaut mit insgesamt etwa 3.000 Windenergieanlagen – was für Deutschlands flächengrößte Bundesland kein Problem darstellen dürfte. „Voraussetzung ist, dass der Bund jetzt im Gesetzgebungsverfahren die Weichen für Rechts- und Planungssicherheit setzt. Davon sind insbesondere Wind-an-Land-Gesetz und Bundesnaturschutzgesetz noch ein ganzes Stück entfernt“, so Simone Peter.

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