[Den Offenen Brief an den Klimaschutz-Kommissar und Exekutiv-Vizepräsidenten der EU-Kommission Frans Timmermans finden Sie hier auf Deutsch und auf Englisch.]
Der Delegated Act in seinem jetzigen Entwurf „bestraft die First Mover der Energiewende“, schreiben Gärtner und Petersen an Timmermans. Er treffe jene, die als Erste – vor mehr als 20 Jahren – Erneuerbare-Energie-Anlagen aufgestellt haben. „Er bestraft die, die als Erste die Produktion von Grünem Wasserstoff in Angriff genommen haben und so eine neue Vermarktungsperspektive für Strom aus nicht mehr geförderten Anlagen geschaffen haben.“
Der Delegated Act zu Artikel 27 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie soll definieren, wann für den Verkehrssektor bereitgestellter Wasserstoff wirklich grün, also nachhaltig ist. Außerdem soll erreicht werden, dass für die Produktion von Grünem Wasserstoff zusätzliche Wind- und Solarkraftanlagen errichtet werden. Das Problem dabei: Bestehenden nachhaltigen Wasserstoffprojekten, deren Elektrolyseure direkt mit Erneuerbare-Energie-Anlagen verbunden sind, gewährt Artikel 8 des Delegated Acts keinen Bestandsschutz. Darunter fällt auch eFarm.
Die Anlagen, die eFarm mit regenerativem Strom versorgen, sind direkt mit den Elektrolyseuren verbunden. Es sind keine Neuanlagen, sondern seit mehr als 20 Jahre funktionsfähige Windenergieanlagen, deren EEG-Förderung ausgelaufen ist. Der von diesen Anlagen bezogene und zur Herstellung von Wasserstoff genutzte Strom würde nach dem aktuellen Entwurf des delegierten Rechtsakts nicht als nachhaltig gelten.
eFarm und ähnliche Projekte könnten in Zukunft also keine THG-Quoten generieren und hätten somit kaum eine Chance wettbewerbsfähig Grünen Wasserstoff für die Mobilität zu erzeugen.
Der Delegated Act diskriminiert ausgerechnet jene, die schon lange mithelfen, die Ziele der EU-Kommission zur Reduktion des Treibhausgasausstoßes im Verkehr zu erreichen.
Um das zu verhindern, schlagen Gärtner und Petersen in ihrem Offenen Brief an EU-Kommissar Timmermans eine einfache Lösung vor: Artikel 8 des delegierten Rechtsakts muss auch bestehenden Anlagen mit direktem Strombezug Bestandsschutz gewähren, so wie es auch für alle anderen Bestandsanlagen vorgesehen ist.
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