• Zahntechniker fürchten die Lasten der Inflation – Mitgliederversammlung fordert Aussetzung der Preisbindung an § 71 Abs. 3 SGB V.
  • Mitgliederversammlung hält auch politische Maßnahmen zur Entlastung der Ausbildungsbetriebe für erforderlich- Auszubildende im dualen System gegenüber Studierenden nicht länger benachteiligen.

Einstimmig haben die Delegierten aus den VDZI-Mitgliedsinnungen im Rahmen ihrer Mitgliederversammlung in Leipzig heute zwei Resolutionen verabschiedet, die die zentrale Agenda des Jahres 2022 bestimmen sollen. Am Vortag des neuen Branchentreffs Zahntechnik plus hat das Parlament des Zahntechniker-Handwerks damit seine zentrale Forderung des Verbandes zur unverzüglichen Aufhebung der Preisregulierung durch die strikte und ausschließliche Begrenzung auf die maximale Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 SGB V bei zahntechnischen Leistungen bekräftigt. Nach Auffassung der Versammlung können die Zahntechniker bei anhaltender Inflation nicht länger die Kostenlasten der einseitigen Bindung der zahntechnischen Preise an die Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 SGB V alleine tragen. Das sei auch für die Politik nachvollziehbar. Weiter bekräftigen die VDZI-Mitgliedsinnungen, dass das Zahntechniker-Handwerk zur Aufrechterhaltung der qualifizierten Zahnersatzversorgung weitere Fortschritte bei den Rahmenbedingungen in der Ausbildung von Fachkräften benötigt. Dies sei im System der dualen Ausbildung nur durch eine Stärkung und Unterstützung der Ausbildungsbetriebe bei gleichzeitiger finanzieller Förderung und Gleichstellung der Auszubildenden mit Studierenden möglich. Zu den zwei verabschiedeten Resolutionen äußert sich VDZI-Präsident Dominik Kruchen: „Ein lang bestehender Mangel der gesetzlichen Vorschriften für die Preisvereinbarungen auf Bundes- und Landesebene muss endlich behoben werden. Die aktuelle Inflationsentwicklung mit deutlich steigenden Kosten für Dentalmaterialien zeigt erneut den dringenden Handlungsbedarf für den Gesetzgeber, bestenfalls schon für die bevorstehenden Preisverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband im Herbst dieses Jahres. Die Obergrenze für die Preisvereinbarung für Zahntechniker ist sachfremd, einseitig und gefährdet eine leistungsgerechte Preisfindung. Leitragende dieser Fehlregulierung sind nicht nur die Laborinhaber, sondern vor allem die qualifizierten Beschäftigten, weil dadurch eine angemessene und konkurrenzfähige Lohnanpassung nicht finanziert werden kann. Auch bei der Ausbildung sehen wir die Politik in der Pflicht. Die Stärkung von ausbildungswilligen Handwerksbetrieben durch Kostenentlastungen, zum Beispiel bei den Finanzregelungen bei Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen, sowie deutlich bessere, attraktivere finanzielle Rahmenbedingungen für Auszubildende sind darüber hinaus unerlässlich. Das Handwerk und das duale Bildungssystem insgesamt braucht die Gleichstellung mit den Fördermaßnahmen und Vorteilen bei der akademischen Bildung. Nur durch diese Maßnahmen kann gewährleistet werden, dass das Handwerk insgesamt, insbesondere aber hier das Zahntechniker-Handwerk im Wettbewerb um qualifizierte Auszubildende und Fachkräfte nicht an Wettbewerbsfähigkeit verliert.“

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