Das UBA selbst weist auf die rückläufigen Mengen bei Feinstaub aus Holzfeuerungen in den letzten zehn Jahren hin. Diese Entwicklung wird sich aufgrund von Stilllegungsfristen für Kaminöfen weiter fortsetzen. Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) regelt diese Außerbetriebnahmen von alten Anlagen bereits, so dass keine zusätzlichen ordnungspolitischen Vorgaben benötigt werden.
Moderne, automatisch betriebene und vom Staat geförderte Holzfeuerungen sind heute so sauber wie noch nie. So werden die gesetzlich vorgegebenen Staubgrenzwerte von 0,02 g/m3 Abluft vom Schornsteinfeger regelmäßig kontrolliert. Darüber hinaus sind in den gesetzlichen Mindestanforderungen zur Förderung von Holzfeuerungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) weitergehende Beschränkungen (0,015 g/m3 Abluft) vorgeschrieben. Der BEG-Innovationsbonus fordert gar eine Emission von unter 0,0025 g/m3, wofür heute alle Hersteller von Pelletkesseln im DEPV entsprechende Modelle anbieten. „Das zeigt den großen, kontinuierlichen Entwicklungsfortschritt bei emissionsärmerer Technologie wie auch den eigenen Anspruch der Kesselhersteller bei Klimaschutz und Luftreinhaltung“, so Schmidt-Menig.
Bei der Energiewende spielt die Holzenergie eine entscheidende Rolle. So werden in Deutschland rd. zwei Drittel der eingesparten CO2-Emissionen bei der Wärmeerzeugung durch moderne, automatisch betriebene, mit Holz und Pellets befeuerte Zentralheizungssysteme erbracht. „Ohne moderne Holzenergie ist die von der Bundesregierung bis zum Jahr 2030 geplante Reduzierung der Treibhausgase aus Gebäuden keinesfalls möglich“, bekräftigt Schmidt-Menig.
Der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband e.V. vertritt seit 2001 die Interessen der deutschen Pellet- und Holzenergiebranche. Kessel- und Ofenhersteller, Produzenten von Pellets und weiterer Energieholzsortimente, Komponentenhersteller sowie Vertriebspartner haben sich in diesem Bundesverband organisiert.
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