Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat hat ermittelt, dass allein zwischen November und Januar im Schnitt ein Drittel mehr Fußgänger verunglücken als im Rest des Jahres. Daher empfiehlt die BG ETEM zur eigenen Sicherheit im Straßenverkehr folgende Tipps zu beachten:
Am wichtigsten ist es, helle Kleidung zu tragen. Im Scheinwerferlicht eines Autos werden unbeleuchtete Fußgängerinnen und Fußgänger erst ab rund 25 Metern Abstand wahrgenommen. Die Strecke verlängert sich auf bis zu 40 Meter, wenn man sich hell statt dunkel kleidet. Zusätzlich sind reflektierende Kleidung, Reflektoren an Taschen oder für Radfahrerinnen und Radfahrer reflektierende Bänder an den Beinen sehr empfehlenswert.
Straßen sollten nur an Ampeln, Überwegen, Zebrastreifen oder Mittelinseln an gut einsehbaren Stellen überquert werden. Blickkontakt und Handzeichen sorgen zusätzlich für mehr Sicherheit.
Wer ein Fahrrad benutzt, sollte in der dunklen Jahreszeit, möglichst vor jeder Fahrt, Vorder- und Rücklicht, Reflektoren, Bremsen sowie Reifen überprüfen. Weitere Sicherheit bieten leuchtendes Zubehör wie eine Warnweste, Leuchtstreifen auf dem Rucksack oder ein Helm mit eingebautem Rücklicht.
Der komplette Artikel "Leuchtende Beispiele" ist online nachzulesen in "etem" 5.2021 – Magazin für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung der BG ETEM.
Ein sehr anschauliches Video zum Thema "Dunkle Kleidung im Straßenverkehr" aus der RiskBuster-Reihe der BG ETEM findet sich unter www.bgetem.de, Webcode: 18952837 oder auf dem YouTube-Kanal der BG ETEM.
Weitere Informationen, beispielsweise zum Thema "Sicheres Radfahren – Tipps zu Ausrüstung, Sichtbarkeit, Beladung" in Herbst und Winter, bietet die BG ETEM unter www.bgetem.de, Webcode: 16781756.
Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für vier Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.
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