Für das Unternehmen ergeben sich dadurch neue Möglichkeiten, die Kapitalausstattung zu stabilisieren, so dass die Kapitalmaßnahmen auf der Basis der a.o.HV vorgeschlagenen Beschlüsse so nicht mehr notwendig sind. Die Beschlussfassung zu den Tagesordnungspunkten 2,3 und 4 entfiel daher. Der Vorstand hat in der außerordentlichen Hauptversammlung in dem Tagesordnungspunkt 1 über den hälftigen Verlust des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 92 Abs. 1 AktG berichtet. Die vorläufigen Finanzkennzahlen für die ersten neun Monate des Geschäftsjahre 2021 wurden erläutert.
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