Bei der Hochwasserkatastrophe Mitte Juli starben nach derzeitigem Stand allein in Deutschland über 180 Menschen. Die Flut verursachte in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Bayern Sachschäden in Milliardenhöhe. Auch viele Online-Händler waren betroffen.

Deshalb rief der Bundesverband Onlinehandel (BVOH) zusammen mit Wortfilter.de bereits ein paar Tage nach der Katastrophe die Spendenaktion "Onlinehandel hält zusammen" ins Leben und sammelte bisher über 35.000 Euro sowie viele Sach- und Servicespenden ein. Die ersten Ausschüttungen sind bereits an von der Flut schwer betroffene Online-Händler ausgezahlt worden.

Die ersten Händler freuen sich über Spenden für den Wiederaufbau

Jil und Anne Baeckmann von theparfumshop gehörten zu den ersten Händlern, die die Hilfe der Spendenaktion in Anspruch genommen haben. Die Händlerinnen haben mit dem Spenden neue Lagerausstattung angeschafft und sind bereits mit vollem Elan dabei, ihr Geschäft nach der Katastrophe wieder aufzubauen. „Die Flut hat unser Lebenswerk zerstört“, sagt Anne Baeckmann. „Aber zwei Kölsche Mädels haut so schnell nichts um. Wir sagen danke für die Spenden und machen weiter.“

Auch Marcel Steinbach von der Musik Steinbach GmbH hat die Unterstützung der Spendenaktion in Anspruch genommen. „Musikinstrumente brauchen für den Versand besonderes Verpackungsmaterial und das hat sehr lange Lieferzeiten.“, erklärt Steinbach. „Die Flut hat unseren Verpackungsbestand fast komplett zerstört. Durch die Spende konnten wir auch neue EDV anschaffen und hoffentlich bald wieder mit dem Verkauf starten.“

Der gemeinnützige Versender grüne Bude e.V. hat durch die Flutkatastrophe seinen gesamten Warenbestand verloren. „Durch die Spende von ´Onlinehandel hält zusammen´ können wir neue Handelsware anschaffen“, sagt die Händlerin Andrea Klingberg.

Spendenaktion „Onlinehandel hält zusammen“ läuft weiter
Weitere Händler wurden bereits von der Spendenaktion unterstützt oder ihre Anträge werden aktuell geprüft. „Aber wir sind noch nicht am Ende mit unserer Hilfsaktion“, sagt Oliver Prothmann, Präsident des BVOH. „Händler, denen nach dem Aufräumen das nötige Kapital für den Wiederaufbau fehlt, können sich weiterhin an uns wenden. Wir helfen schnell und unbürokratisch.“

Auch Spenden werden weiterhin entgegen genommen. „Die Solidarität der eCommerce-Branche im Zuge dieser schweren Katastrophe hat uns sehr berührt“, so Prothmann. „Der Onlinehandel hält zusammen, wenn es darauf ankommt – das hat die Branche in diesem Sommer bewiesen.

Spendenantrag und Spendennehmer

  • Nur Online-Händler, die länger als 12 Monate auf einem Marktplatz wie zB Amazon oder eBay oder einem Online-Shop aktiv verkauft haben, sind berechtigt, einen Spendenantrag zu erstellen.
  • Spendennehmer müssen Bedürftigkeit glaubhaft darlegen.
  • Spendenauszahlung erfolgt erst nach Prüfung der Bedürftigkeit durch ein Gremium aus Vertretern von BVOH, Wortfilter und Steuerberatung DHW. Das Gremium kann jeder Zeit auch entscheiden, dass nur Teilsummen des Spendenantrags ausgezahlt werden. Es besteht keine Verpflichtung auf Zahlung des Gesamtbetrages einer Rechnung bzw. eines Angebotes.
  • Es besteht keine Pflicht zur Auszahlung an einen Spendenantragsteller.
  • Ein Spendennehmer kann jeder Zeit formlos einen Spendenantrag an die E-Mail-Adresse spende@bvoh.de senden. Hierbei ist neben ausführlichen Kontaktdaten, Kopie des Gewerbescheins oder Handelsregisterauszuges, Kopie des Personalausweises und Angaben zu Treuhandelsverhältnissen, eine aussagekräftige Darstellung der Bedürftigkeit sowie eine Kopie einer Rechnung oder eines Angebots der E-Mail anzufügen.
  • Der BVOH versucht innerhalb von 24 Stunden dem Spendenantragsteller zu antworten.
  • Der Spendennehmer muss die Spendengelder ordnungsgemäß buchhalterisch verbuchen.
  • Die Spendenanträge werden der Reihe nach abgearbeitet (first in, first out).
  • Wenn mehr Spendengelder angefragt werden, als Spendengelder zur Verfügung stehen, kann nur so viel Geld verteilt werden, wie Spendengelder zur Verfügung stehen.

Spendengeber

  • Spendengelder können nur auf folgendes Konto eingezahlt werden:

Spendenkonto „Onlinehandel hält zusammen“
Inhaber: Bundesverband Onlinehandel e.V.
IBAN: DE30 3506 0190 1627 0600 05
BIC: GENODED1DKD
KD-Bank – Bank für Kirche und Diakonie

oder

PayPal und Kreditkarte

  • Etwaige Gebühren für die Spendengeld-Transaktion sollen vom Spender getragen werden.
  • Spendengeber können auf Wunsch auf der Spenden-Webseite des BVOH
  • https://bvoh.de/onlinehandel-haelt-zusammen mit Logo, Betrag und Link verewigt werden.
  • Die Spendengelder stehen für Bedürftige im Onlinehandel, die durch Hochwasser im Juli 2021 zu Schaden gekommen sind, zur Verfügung.
  • Die Spendengelder sind zweckgebunden an die Aktion „Onlinehandel hält zusammen“.
  • Wenn zum 1. Dezember 2021 noch Spendengelder zur Verfügung stehen, aber keine Spendenanträge vorliegen und alle genehmigten Spendenanträge ausgezahlt wurden, sowie alle steuerrechtlichen Verpflichtungen getätigt sind, werden die übriggebliebenen Spendengelder an noch laufende Hilfeprojekte in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten verteilt. Die Entscheidung hierfür wird im Vorstand vom BVOH gefällt.
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