Betreiber von Mini-BHKW-Anlagen erhielten in den letzten Monaten die Abrechnung für die KWK-Förderung und die Stromvergütung des Jahres 2020. Viele Betreiberinnen und Betreiber dieser kleinen KWK-Anlagen bis 50 kW elektrischer Leistung mussten erstaunt feststellen, dass von den Netzbetreibern Strafzahlungen (Pönalen) auf die gewährten KWK-Zuschlagszahlungen in Rechnung gestellt wurden. Dies wurde mit der fehlenden Meldung der produzierten Strommengen zu Zeiten negativer Stundenkontrakte oder Nullwerte an der Strombörse begründet.
Je nach Anlagenleistung liegen diese Abzüge im dreistelligen oder unteren vierstelligen Euro-Bereich.

Auch Frau Müller wurde von dieser Abrechnung überrascht. Angesichts der Neuregelung im KWK-Gesetz 2020/2021 ging sie davon aus, dass alle Betreiberinnen und Betreiber von KWK-Anlagen bis 50 kW – unabhängig vom Inbetriebnahmezeitpunkt – spätestens seit dem Abrechnungsjahr 2020 von der Meldepflicht befreit wären. Dies ist so im §35 Abs. 16 Satz 5 KWKG 2020 verankert.

Problemfall Inkrafttreten des KWKG

Zum Zeitpunkt der Abrechnung, die meist im April bis Juni erfolgte, war das KWK-Gesetz 2020 aber noch nicht beihilferechtlich von der Europäischen Kommission genehmigt. 
Viele Netzbetreiber gingen daher den aus ihrer Sicht rechtsicheren Weg und zogen die gemeldeten negativen Stunden von den Vergütungen ab oder berechneten eine Strafzahlung (Pönale) wegen nicht erfolgter Jahresmeldung.

Mit der beihilferechtlichen Genehmigung des KWKG 2020 sowie dem Inkrafttreten des neuen KWK-Gesetzes am 27. Juli 2021 bestehen nun keinerlei Bedenken mehr an der Rechtmäßigkeit der neuen Regelung – also dem Entfall der Meldepflicht und dem Entfall des Abzugs für Strommengen zu Zeiten negativer Stundenkontrakten.

Für die Netzbetreiber, die eine Pönale erhoben haben, bedeutet dies, dass nun die gesamte Abrechnung korrigiert werden muss.

Pönale zurückholen

Es stellt sich nun die Frage, wie und wann die Netzbetreiber die zu Unrecht für das Jahr 2020 einbehaltenen Pönalen oder einbehaltenen Zuschlagszahlungen wieder zurückerstatten. Erfolgt dies automatisch für alle für das Jahr 2020 in Rechnung gestellte Pönalen wegen der (nicht mehr notwendigen) fehlenden Jahresmeldung der produzierten Strommengen zu Zeiten negativer Stundenkontrakte oder Nullwerte? Oder müssen die Betreiberinnen und Betreiber von Mini-KWK-Anlagen bis 50 kW in dieser Angelegenheit aktiv werden?

Das BHKW-Infozentrum rät allen Betreiberinnen und Betreibern von Mini-KWK-Anlagen bis 50 kW elektrischer Leistung, die Abrechnung des Netzbetreibers zu überprüfen (https://www.bhkw-infozentrum.de/bhkw-news/51800_Mini-KWK-Betreiber-sollten-Abrechnung-der-Netzbetreiber-fuer-2020-ueberpruefen.html).
Sollten in dieser Rechnung Abzüge aufgrund einer Stromproduktion zu negativen Stundenkontrakten oder einer nicht abgegebenen Jahresmeldung dieser Strommengen enthalten sein, sollte umgehend die Netzbetreiber in dieser Angelegenheit kontaktiert werden.

Über die BHKW-Infozentrum GbR

Seit 21 Jahren informiert die BHKW-Infozentrum GbR auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.

Bereits heute können Interessierte in dem BHKW-Kenndaten-Tool 2015 aus einer Datenbank von mehr als 1.300 KWK-Modulen die technischen Daten sowie die Investitionskosten der jeweils interessanten Leistungsgröße heraus suchen.
Im Herbst 2020 wird die aktualisierte Version der "BHKW-Kenndaten 2020/2021" zur Verfügung stehen.

Nahezu wöchentlich werden über den derzeit größten internetbasierten BHKW-Newsletter mehr als 9.000 Abonnenten kostenlos informiert.
Im Socialmedia-Bereich posten die Fachleute des BHKW-Infozentrums aktuelle Meldungen auf Facebook, auf Twitter sowie in der XING-Gruppe "Blockheizkraftwerke – Energieversorgung der Zukunft".

Drei redaktionell aus mehr als 100.000 Quellen zusammengetragene Pressespiegel ermöglichen einen einfachen Überblick über neue Trends in Technik, Markt und Politik.

Das umfangreiche Weiterbildungsangebot (https://www.bhkw-konferenz.de) über BHKW- und Energie-Themen mit mehr als 25 unterschiedlichen Veranstaltungsreihen wird von mehr als 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wahrgenommen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BHKW-Infozentrum GbR
Rauentaler Straße 22/1
76437 Rastatt
Telefon: +49 (7222) 96867310
Telefax: +49 (7222) 96867319
https://www.bhkw-infozentrum.de

Ansprechpartner:
Eliz Hadiye Camlice
Veranstaltungen / Marketing
Telefon: +49 (7222) 9686-7317
Fax: +49 (7222) 9686-7319
E-Mail: eliz.camlice@bhkw-infozentrum.de
Markus Gailfuß
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7222) 9686730
Fax: +49 (7222) 96867319
E-Mail: markus.gailfuss@bhkw-infozentrum.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel