Der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) hat den Verbandsnamen um den Zusatz Sachwalter erweitert. Diese Namensänderung würdigt die kontinuierliche Erweiterung der funktionalen Aufgaben in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren und begleitet die Entwicklung eines allgemein verbindlichen Berufsrechts für alle Amtsträger in diesen Verfahren.

Mit Beschluss der letzten Mitgliederversammlung wird der VID zukünftig Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (VID) heißen. Die Erweiterung des Vereinsnamen um den Zusatz Sachwalter vollzieht die Fortentwicklung des Insolvenzverwalterberufs nach.

Das Aufgabenspektrum des Insolvenzverwalters hat sich in den letzten 20 Jahren umfassend geändert. Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter nehmen in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren regelmäßig auch die Funktion des Sachwalters ein. Seit Anfang des Jahres kommen nun noch die Aufgaben als Restrukturierungsberater und Sanierungsmoderator hinzu“, erläutert Dr. Christoph Niering, Insolvenzverwalter und Vorsitzender des Berufsverbandes VID.

All diesen Funktionen ist gemein, dass die Amtsträger gerichtlich bestellt werden, geeignet und unabhängig sind. Für diese Funktionen bedarf es gemeinsamer Kriterien und gesetzliche Vorgaben für die Berufszulassung und die Berufsausübung. „Unser Berufsverband tritt seit Jahren für die Schaffung eines allgemeinverbindlichen Berufsrechts ein, dass diese Amtsträger klaren und anspruchsvollen Regelungen unterwirft. Wir bedauern, dass das Vorhaben, ein Berufsrecht zu schaffen, in dieser Legislatur aufgrund der Corona-Pandemie nicht umgesetzt wurde. Wir hoffen, dass der Gesetzgeber die nötige Kraft findet, dies in der kommenden Legislaturperiode endlich umzusetzen“, so Niering.

Über Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID)

Der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter und Sachwalter. Mit mehr als 460 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf "Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenz- und Eigenverwaltung" und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Tätigkeit in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter oder Sachwalter.

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