In seiner Regierungserklärung zum Klimaschutz in Bayern am 21.07.2021 hat der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder erneut das Ziel bekräftigt, dass der Freistaat bis zum Jahr 2040 klimaneutral sein soll. Dies bedeutet insbesondere für die leitungsgebundene Energiewirtschaft mit Strom und Gas epochale Herausforderungen, die zielgerichtet angegangen werden müssen. „Wir machen mit und sind bereit dazu, unseren Beitrag zu einem ehrgeizigen Klimaschutz zu leisten,“ sagte Klaus Steiner, Vorsitzender des Verbands der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. – VBEW.

In Bayern betragen die energiebedingten CO2-Emssionen rund 6 Tonnen pro Einwohner und Jahr. Ein signifikanter Rückgang erfolgte in den letzten Jahren nicht mehr. Der auf Mineralöl basierende Verkehr ist in Bayern mit Abstand der größte CO2-Emittent. Die leitungsgebundene Energiewirtschaft mit Strom und Gas ist in Bayern traditionell relativ emissionsarm aufgestellt, Stein- und Braunkohle werden kaum zur Energiegewinnung eingesetzt. Rund 50 % des Stromverbrauchs in Bayern werden bereits aus heimischen erneuerbaren Energien gedeckt, und auch die Gaswirtschaft hat sich die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wasserstoffwirtschaft auf die Fahnen geschrieben.

Die schnelle Reduktion der energiebedingten CO2-Emissionen durch die Energiewende ist ein maßgeblicher Baustein für das „Klimaneutrale Bayern“. Sie besteht aus komplexen technischen, gesellschaftlichen, finanziellen und personell-administrativen Aufgaben. Alle vier Aspekte müssen für das Gelingen bestmöglich ineinandergreifen. Die Forderung der Energiewirtschaft an die Politik ist, dass sie dafür die notwendigen Rahmenbedingungen schafft, den umsetzenden Akteuren gerade in schwierigen Situationen den Rücken freihält und sich nicht nur auf die Ausrufung von ehrgeizigen Zielen beschränkt. „Nur wenn alle Rahmenbedingungen stimmig auf die Energiewende ausgerichtet werden, hat Bayern eine Chance, bis 2040 klimaneutral zu werden“, fasst Klaus Steiner zusammen.

Damit das Projekt „Klimaneutrales Bayern“ zum Erfolg wird, ist es notwendig, die Aufgaben und Verantwortlichkeiten verbindlich zuzuordnen. Alle Akteure müssen eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Erhebliche finanzielle Mittel werden dafür aus staatlichen und privaten Quellen erforderlich sein. Der VBEW ist überzeugt davon, dass die Realisierung der Klimaneutralität unseres Landes nur mit dem Engagement leistungsfähiger Unternehmen in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Staatsregierung, den Kommunen, der Bürgerschaft und der Wirtschaft gelingen kann. Der VBEW hat sein Angebot zur Zusammenarbeit der Staatsregierung bereits im Juni schriftlich unterbreitet. Das in der Regierungserklärung zum Ausdruck gebrachte Engagement des Ministerpräsidenten für den Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur sowie die Einberufung eines Stromgipfels im September werden vom VBEW ausdrücklich begrüßt.

Die ebenfalls angekündigte pauschale Einführung eines „Wassercents“ sieht der VBEW hingegen skeptisch. Hier bedarf es sicher noch der einen oder anderen Diskussion, wie genau diese Einnahmen erhoben und dann verwendet werden sollen. In jedem Fall müssen diese Mittel zweckgebunden für die Wasserversorgung eingesetzt werden. Im Ergebnis darf es aber nicht so sein, dass diejenigen, die gut und sparsam wirtschaften, mit dem Geld ihrer Bürger diejenigen unterstützen müssen, die in der Vergangenheit die Hausaufgaben bei der Modernisierung ihrer Wasserversorgung nicht gemacht haben.

Über Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. – VBEW

Der VBEW repräsentiert mit seinen rund 400 Mitgliedsunternehmen die bayerische Strom-, Gas-, Fernwärme-, Wasser- und Abwasserwirtschaft. Als Interessenvertretung vertritt er gemeinsame Anliegen der Mitgliedsunternehmen und ihrer Kunden gegenüber Politik, Wirtschaft, Verwaltung sowie in der Öffentlichkeit. Ziel ist es, die bestmöglichen Rahmenbedingungen für eine wirtschaftliche, zukunftsorientierte, nachhaltige und verbraucherfreundliche Energie- und Wasserversorgung zu schaffen. Zu den Mitgliedsunternehmen zählen kleine und mittlere, kommunale, private und genossenschaftliche Energie- und Wasserversorgungsunternehmen ebenso wie Konzernunternehmen.

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