In der Sitzung diskutierte der Börsenrat eine Reihe von Initiativen zur Unterstützung der Energiewende, der Klimaneutralität und nachhaltiger Energiemärkte. Der Börsenrat und die EEX setzen sich gemeinsam mit ihren Stakeholdern dafür ein, diese Transformation voranzutreiben, in der Überzeugung, dass marktbasierte Ansätze wesentlicher Bestandteil zur Bewältigung der Herausforderungen hin zu einem dekarbonisierten Energiesektor und einer klimaneutralen Wirtschaft darstellen.
Die EEX informierte den Börsenrat zu den Vorbereitungen für das neue deutsche nationale Emissionshandelssystem (nEHS), für das die Börse als Verkaufsplattform beauftragt wurde. Das deutsche nEHS ist ein wichtiger Schritt, da es die Sektoren Wärme und Verkehr in die CO2-Bepreisung einbezieht, die bisher nicht vom europäischen Emissionshandelssystem (EU EHS) erfasst wurden. Der Verkauf über die EEX ist der erste Schritt, bevor die Zertifikate über Auktionen ausgegeben werden sollen. Nach der Finalisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen in Abstimmung mit der zuständigen Behörde, dem Umweltbundesamt, konzentriert sich die EEX jetzt darauf, einen einfachen Zugang zum Markt zu ermöglichen. Aufgrund der großen Anzahl an verpflichteten Unternehmen sind Intermediäre von grundlegender Bedeutung für einen erfolgreichen Start, da sie diesen den Zugang zur Plattform bereitstellen. In einem Workshop in der vergangenen Woche hat die EEX potenzielle Intermediäre informiert und nun eine Liste von Intermediären auf ihrer Website veröffentlicht, die laufend ergänzt wird. Die EEX strebt an, dass sich Unternehmen, die nEHS-Zertifikate direkt beschaffen möchten, ab Mitte des dritten Quartals 2021 möglichst einfach und schnell über ein Online-Portal registrieren können. Der Verkauf wird ab Oktober 2021 zweimal pro Woche (Dienstag und Donnerstag) stattfinden. Die genauen Termine wird die EEX mindestens sechs Wochen im Voraus in einem Verkaufskalender veröffentlichen.
Wasserstoff hat das Potenzial, der saubere Energieträger der Zukunft und ein globales Handelsgut zu werden. Der Börsenrat diskutierte die nationalen und internationalen Initiativen der EEX im Bereich Wasserstoff. Er begrüßte insbesondere das Engagement der EEX-Arbeitsgruppe Wasserstoff und deren Initiative für mehr Preistransparenz. Nach Rückmeldungen aus der Arbeitsgruppe entwickelt die EEX aktuell Vorschläge für Indizes. Diese sollen basierend auf Markteinschätzungen zu Angebot und Nachfrage Transparenz über die Preise für Wasserstoff herstellen. Der Börsenrat rief die Teilnehmer auf, die Initiative zu unterstützen, da Transparenz in diesem frühen Stadium des Marktes entscheidend ist. Darüber hinaus evaluiert die EEX, wie ein Markt für importierten Wasserstoff oder dessen Derivate entwickelt werden kann.
Auf globaler Ebene gibt es eine steigende Nachfrage nach freiwilligen Emissionsgutschriften (voluntary carbon credits) von Unternehmen, die ihre Klimaziele erreichen wollen. Um diese Ambitionen durch die Bereitstellung von liquiden Märkten für standardisierte Emissionsgutschriften zu unterstützen, evaluiert die EEX mehrere Optionen. Die Taskforce Scaling Voluntary Carbon Markets (TSVCM) ist eine privatwirtschaftliche Initiative, die an der Skalierung eines effektiven und effizienten Marktes für freiwillige Emissionsgutschriften arbeitet, um die Ziele des Pariser Abkommens zu erreichen. Als aktives Mitglied der TSVCM unterstützt die EEX Standardisierung von Emissionsgutschriften und damit verbundene robuste, transparente und liquide Märkte. Der Börsenrat begrüßt das Engagement der EEX in dieser Taskforce, da auch die Märkte für Emissionsgutschriften wichtige Instrumente zur Erreichung der Klimaziele sind.
Der Börsenrat der EEX ist ein Börsenorgan im Rahmen des Börsengesetzes. Das Gremium besteht aus insgesamt 24 Mitgliedern, die aus dem Kreis der Handelsteilnehmer in vier Wahlgruppen gewählt werden, um die verschiedenen Wirtschaftskreise angemessen zu repräsentieren. Der Börsenrat verabschiedet vor allem das Regelwerk der Börse und seine Änderungen. Darüber hinaus bestellt und überwacht das Gremium die Börsengeschäftsführung und beruft den Leiter der Handelsüberwachungsstelle.
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