Ausweitung der kurzfristigen Beschäftigung: Saisonarbeitskräfte bis zu vier Monate sozialversicherungsfrei anstellen
Seit 1. Juni 2021, profitieren Landwirte sowie Hotellerie und Gastronomie, wenn sie Saisonarbeitskräfte kurzfristig und damit sozialversicherungsfrei für vier anstatt bisher drei Monate beschäftigen. Der Gesetzgeber hat eine Ausnahmeregelung für Saisonbeschäftigungen schon am 7. Mai 2021 beschlossen. Gestern stand die Weiterlesen