Es hätte die letzte große Weichenstellung für die Energiewende vor der Bundestagswahl werden können: „Mit dem heute vom Bundestag beschlossenen Energie- und Klimapaket wird leider nur das Nötigste geregelt, bei weitem aber nicht das Notwendige. Das umfangreiche Paket enthält eine Vielzahl von guten und wichtigen Entscheidungen. Die versprochene Anhebung der Ziele für den Erneuerbare-Energien-Ausbau wurde dagegen verpasst und die Digitalisierung der Energiewende steckt noch immer im überkomplexen Meteringbereich fest. Um die Ziele des ebenfalls angepassten Klimaschutzgesetzes zu erreichen, hätte zudem der Ausbaupfad der erneuerbaren Energien auf 75 bis 80 Prozent bis 2030 angehoben werden müssen.“, fordert Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne).

Die verabschiedeten EEG-Anpassungen sind ein Gewinn für die Energiewende: Die neue Regelung zur kommunalen Beteiligung von Standortgemeinden am Betrieb von PV-Freilandanlagen schafft die nötige Rechtssicherheit. Hierdurch werden Kommunen gestärkt, gute Entscheidungen sowohl zu neuen PPA-Projekten als auch zu geförderten Anlagen zu treffen. Dies erhöht die Akzeptanz und ist ein wichtiger Fortschritt für die Energiewende. Der bne begrüßt auch weitere Einigungen ausdrücklich: Deutlich angehobene Ausschreibungsvolumina für Dach- und Freiland-Photovoltaik im Jahr 2022, und Vereinfachungen für das Repowering von Windkraftanlagen an Land werden den Erneuerbare-Energien-Ausbau neu beleben. Zudem wird bereits bezuschlagten Projekten, die pandemiebedingt mit Verzögerungen zu kämpfen hatten, eine Fristverlängerung gewährt, so dass diese doch noch realisiert werden können.

Betreiber kleiner Erzeugungsanlagen können sich über einfachere messtechnische Anforderungen durch die EEG-Änderung freuen. Außerdem vereinfacht eine Übergangsregelung mit sogenannten „gewillkürten Vorrang- und Nachrangregeln“ zukünftig den bivalenten Betrieb von Stromspeichern erheblich. Durch die Korrektur kommen Speicher dem Ziel näher, ihr volles Potential im Energiesystem einsetzen zu können.

Doch in anderen Bereichen enttäuscht die beschlossene EnWG-Novelle: Wichtige Voraussetzungen der Energiewende sind die Verfügbarkeit günstiger und geeigneter intelligente Messsysteme sowie ein marktlicher Flexibilitätsmechanismus. Dazu gab die umzusetzende EU-Strombinnenmarktrichtlinie die marktgestützte Beschaffung von Flexibilitätsdienstleistungen in Verteilnetzen als zentrales Instrument vor. Das wurde zwar im Gesetz verankert aber weder hinreichend konkretisiert noch der Vorrang gegenüber bestehenden Beschaffungsregeln von netzdienlicher Flexibilität verankert. Auch die EU-Vorgaben für aktive Kunden wurden im Energiemarkt nur unvollständig umgesetzt und deren Teilnahme am Energiemarkt nicht vereinfacht.

Stattdessen wird die Trennung zwischen dem regulierten und marktlichen Betrieb von großen Speicheranlagen teilweise aufgehoben. Das ermöglicht über Netzentgelte finanzierten Speichern, wie etwa Netzbooster, die Teilnahme am Energiemarkt. Diese Marktverzerrung geht jedoch zu Lasten der wettbewerblichen Flexibilitätsanbieter und muss von der nächsten Bundesregierung nachgebessert werden. Denn die Energiewende gelingt nur mit leistungsfähigen und neutralen Energienetzen. Beim Unbundling zwischen Netzbetrieb und anderen Aktivitäten dürfen keine Abstriche gemacht werden. Immerhin wird die Transparenz der Netzbetreiber erhöht, so dass sich die Öffentlichkeit ein besseres Bild über die Situation der Netze verschaffen kann.

„Die Entscheidung des Bundestages war daher richtig, die EnWG-Novelle mit einer getrennten Finanzierung von Gas- und Wasserstoffnetzen zu verabschieden“, kommentiert Robert Busch. „Damit wird, EU-Recht sei Dank, eine Quersubventionierung durch die Erdgaskunden vorerst vermieden und die nötige Transparenz bei der Umstellung von Gasnetzen auf Wasserstoff erleichtert. Auch die neue Bundesregierung sollte sich in Brüssel darum bemühen, die Trennung von Gas- und Wasserstoffnetzen zu unterstützen.“

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