EEG-Verordnungsentwurf umsetzen: Marktoffensive Erneuerbare Energien plädiert für Befreiung von grünem Wasserstoff von der EEG-Umlage / Mit Green PPA zusätzliche Erzeugungsmengen für grünen Wasserstoff bereitstellen / Green PPA mit Herkunftsnachweisen zertifzieren ungeförderten, erneuerbaren Strom­­­­­­

Die Marktoffensive Erneuerbare Energien begrüßt, dass die Bundesregierung die Herstellung grünen Wasserstoffs vollständig von der EEG-Umlage befreien will. Alle Sektoren, insbesondere die Industrie, benötigen große Mengen grünen Wasserstoff, um ihre individuellen Klimaschutzziele zu erreichen. Hierfür muss der heimische Markt dringend angereizt werden, so die Marktoffensive, die von der Deutschen Energie-Agentur (dena), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag sowie dem Klimaschutz-Unternehmen e.V. im vergangenen Jahr gegründet wurde.

Zugleich solle mit der Verordnung das Ziel verfolgt werden, den marktgetriebenen Ausbau erneuerbarer Energien mittels Green Power Purchase Agreements (Green PPAs) energischer voranzutreiben, wie es die Koalitionsfraktionen in ihrem EEG-Entschließungsantrag vom Dezember 2020 angekündigt hatten. Daher sollte nach Einschätzung der Marktoffensive Erneuerbare Energien der Strom für die Wasserstoffproduktion aus ungeförderten Wind- und Solaranlagen stammen, die mittels eines Green PPA kontrahiert werden, unabhängig davon, ob es sich um Neuanlagen oder sog. Ü20-Anlagen handelt. Diesen Ansatz verfolgt auch der Verordnungsentwurf. Green PPAs erfüllen die künftige Vorgabe, dass es sich um Erneuerbare-Energien-Strom handelt, der keine Förderung in Anspruch nimmt und für den Herkunftsnachweise entwertet wurden. Dies kann über ein Green PPA sichergestellt werden.

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