In der Studie analysierten Heisig und Zierow die in der Elternzeitforschung bisher unbeachteten Reformen der DDR in den Jahren 1976 und 1986, die das sogenannte „Babyjahr“ einführten. Damit wurde die bezahlte Elternzeit von 5 auf 12 Monate verlängert. Ab 1976 durften Mütter mit mehr als einem Kind das bezahlte Babyjahr nehmen. Ab 1986 konnten dies dann auch Mütter mit ihrem erstgeborenen Kind. „Die Zeitpunkte und die unterschiedlichen Antragsberechtigungen ermöglichen es uns, die Folgen einer verlängerten Elternzeit schätzen zu können“, sagen die Autorinnen.
Darüber hinaus heben sie die Besonderheiten in der DDR hervor, mit ihrer sehr hohen Frauenerwerbstätigkeit, insbesondere von Müttern, sowie ihrem stark ausgebauten Krippenangebot. Dadurch ist das Alternativ-Szenario zur Elternzeit klar: „Wir vergleichen die Lebenszufriedenheit von Kindern, die ihre ersten 12 Lebensmonate zusammen mit ihrer Mutter verbracht haben, mit der Lebenszufriedenheit von Kindern, die nach dem 5. Lebensmonat in eine Krippe kamen, während ihre Mutter wieder arbeitete“, sagen die Autorinnen.
Den vollständigen Aufsatz von Katharina Heisig und Larissa Zierow mit dem Titel „Parental Leave and Long-term Life Satisfaction of Children — Quasi-experimental Evidence from Former East Germany“ finden Sie unter Link.
Außerdem möchten wir auf folgenden Aufsatz zum gleichen Thema hinweisen: Heisig, Katharina und Larissa Zierow (2020), „Elternzeitverlängerung in der DDR: Langfristig höhere Lebenszufriedenheit der Kinder“, ifo Dresden berichtet, 27 (02), S. 07-09, Download
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