Ein Beispiel: Anna und Martin sind verheiratet. Sie haben zwei Kinder: Enno und Sarah. Das Paar lässt sich scheiden, Martin heiratet erneut. Seine neue Partnerin Vera bringt ihren Sohn Paul aus erster Ehe mit. Vera und Martin bekommen anschließend noch ein weiteres gemeinsames Kind: Pascal.
Beim Vererben stellt sich nun die Frage, welches Kind erbt was? Erben die eigenen Kinder mehr als die angeheirateten? Bekommt Pascal womöglich alles, wenn seine Eltern sterben? Was bedeutet der Tod eines der Eheleute für die Ansprüche von Ehepartner, Stiefkindern, leiblichen Kindern und dem gemeinsamen Kind? Welche Folgen können Pflichtteilsansprüche der Kinder und Stiefkinder für den länger lebenden Ehepartner haben? Und kann unter Umständen auch die ehemalige Ehefrau Anna Einfluss auf das Erbe nehmen, wenn beispielsweise ihre leiblichen Kinder im Erbfall noch nicht volljährig sind und sie das Sorgerecht hat?
Schon dieses relativ einfache Beispiel zeigt: Die Nachlassregelung in Patchworkfamilien wird sehr schnell komplex. Meist lässt sie sich nur mit einem individuellen Testament bzw. Erbvertrag regeln, denn es gibt kein spezielles Erbrecht für Stieffamilien.
Die gesetzliche Erbfolge spiegelt in den seltensten Fällen die Anforderungen an die spezielle Situation und den Willen des Erblassers wider. Ebenso ist das sogenannte Berliner Testament vielfach nicht geeignet. Denn beim Vererben in der Patchworkfamilie sind die unterschiedlichsten Ansprüche auf Pflichtteile sowie eine sehr schnell komplexe Abschätzung von möglichen Folgen der testamentarischen Verfügungen zu berücksichtigen.
Einen ausführlicheren Überblick hierzu bietet dieser Fachartikel zum Thema Erbe und Pflichtteil in der Patchworkfamilie:
Selzer Reiff Notare, Frankfurt – Unterstützung im Familienrecht und Erbrecht
In ihrem Notarbüro in Frankfurt am Main bieten Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie im Familienrecht und bei klassischen Treuhandtätigkeiten.
Die Kanzlei existiert bereits seit 1998. Inzwischen sind die beiden Notarinnen RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff ausschließlich im notariellen Bereich tätig. Die Kanzleiräume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).
Leistungsübersicht Erbrecht und Testament:
https://www.selzer-reiff.de/leistungen/notar-erbrecht/
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Zentral im Westend Frankfurt gelegen, ist die Sozietät SELZER REIFF Rechtsanwälte Notare ein modernes Notarbüro.
Mit Rechtsanwältin Bettina Selzer und Rechtsanwältin Sonja Reiff verfügt die Kanzlei über zwei in Frankfurt vereidigte Notare und bietet sämtliche notarielle Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Erbrecht, im Gesellschaftsrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht sowie bei der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.
Die Notare können aufgrund ihrer juristischen und notariellen Kenntnisse und Erfahrungen die Mandanten jederzeit fachgerecht beraten und ihnen auf sie zugeschnittene Lösungen anbieten. Sie erstellen gerne kurzfristig und in bester Qualität Urkundenentwürfe, beurkunden diese und sorgen für eine zügige und verlässliche Abwicklung.
Ergänzt wird das Angebot der Kanzlei durch erfahrene Kooperationspartner, z.B. in den Bereichen Familien- und Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Unternehmensberatung und Steuerberatung. Privatpersonen und Unternehmen finden so breite Unterstützung in Rechtsangelegenheiten.
Darüber hinaus sind Rechtsanwältin und Notarin Bettina Selzer sowie Rechtsanwältin und Notarin Sonja Reiff seit vielen Jahren regelmäßig als Rechtsexperten Interviewpartner des Hessischen Rundfunks.
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