Ausschussanhörung bestätigt Notwendigkeit der Rechtsanpassung im Energiewirtschaftsgesetz für Energiespeicher. BVES fordert die richtige Umsetzung der Elektrizitätsbinnenmarkts-Richtlinie.
Die Expertenanhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie im Bundestag bestätigt den BVES in seinen grundlegenden Forderungen nach Rechtsanpassungen für Energiespeicher. Die Anhörung im Ausschuss belegte einen breiten Konsens der geladenen Experten, nun mit der passenden Definition sowie Übernahme der Regelungen zu Energiespeichern aus der Elektrizitätsbinnenmarkts-Richtlinie (EBM-RL) endlich das große Potential von Energiespeichern für das Energiesystem und für Flexibilität zu aktivieren.
Urban Windelen, BVES Bundesgeschäftsführer: „Die Novelle des EnWG ist die letzte Gelegenheit in dieser Legislaturperiode, den Worten der Bundesregierung im eigenen Klimaschutzprogramm 2030 als auch in der Koalitionsvereinbarung noch Taten folgen zu lassen. Die Doppelbelastung von Energiespeichern ist endlich zu beseitigen. Die Einordnung von Speichern als Verbraucher und Erzeuger passt nicht mehr in das heutige Energiesystem.“
„Die Verweigerungshaltung der Bundesregierung ist auch völlig unverständlich. Die Welt setzt auf Energiespeicher zur Lösung einer ganzen Vielzahl von Herausforderungen im Energiesystem. Einzig Deutschland verzögert aus nicht nachvollziehbaren Gründen den breiten systemischen Einsatz von Energiespeichern für die Strom-, Wärme- und Mobilitätswende.“, so Windelen weiter.
Deutschland verpasst damit nicht nur der innovativen und dynamisch wachsenden Speicherbranche einen starken Dämpfer, sondern blockiert auch die Entwicklung unseres Energiesystems in Richtung Dezentralisierung, Dekarbonisierung und Digitalisierung. Ein sicheres, grünes und gleichzeitig kosteneffizientes Energiesystem wird ohne die Integration von Energiespeichern nicht gelingen.
Die Expertenanhörung im Ausschuss des Bundestages hat erneut deutlich gemacht, dass an Speichern kein Weg vorbeiführt und nun endlich die notwendigen regulatorischen Schritte gegangen werden müssen. Auch der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf entsprechend positioniert und kritisiert die mangelnde Umsetzung der EU-Richtlinien.
Der BVES fordert daher folgende Änderungen am Gesetzentwurf zum Energiewirtschaftsgesetz:
- 1:1 Übernahme der Definition der Energiespeicherung und der Energiespeicheranlage aus der EBM-RL in das EnWG.
Die im EnWG-E vorliegende Formulierung konterkariert die notwendige Befreiung von Energiespeichern von Doppelbelastungen. Energiespeicher sind keine Erzeuger oder Verbraucher. Speicher sind Speicher.
- Ausrichtung des Marktdesigns auf den Aktiven Kunden/Prosumer wie in der EBM-RL vorgesehen.
Die Rechte des Aktiven Kunden / Prosumer aus Art. 15 der EBM-RL müssen in das EnWG übernommen werden. Dazu gehören insbesondere:
- Die Entlastung von doppelten Abgaben und Entgelten auf gespeicherten Strom. Der EnWG-Entwurf verweist zu diesem Zweck auf den § 61l EEG. Diese leider unveränderte Regelung ist jedoch auch weiterhin wegen unverhältnismäßiger Anforderungen an die Messung und Zuordnung der Strommengen technisch nicht anwendbar. Sie muss so vereinfacht werden, dass alle Speicher sie nutzen können.
- Klarstellung und Vereinfachung von § 118 Absatz 6 EnWG, so dass die Regelung auch in Multi-Use-Konzepten zu einer eindeutigen Befreiung der aus dem Netz eingespeicherten Strommengen von den Netzentgelten führt.
- Ein gesetzliches Recht, keinen unverhältnismäßigen technischen und administrativen Anforderungen bei der Marktteilnahme ausgesetzt zu sein – vergleichbar dem heutigen Recht auf einfachen Lieferantenwechsel.
- Ein Recht auf gleichzeitige Teilnahme an mehreren Märkten mit einem Speicher ohne regulatorische Nachteile („Recht auf Multi-Use“).
- Streichung des Vermarktungsverbots bei durch den Netzbetreiber ausgeschriebenen Speichern, wenn die Speicher im Eigentum und Betrieb Dritter sind (§11a EnWG-E).
Ein Vermarktungsverbot ist innovationsfeindlich, ineffizient und blockiert marktlich betriebene Speicher im Netz.
Urban Windelen: „Das ist doch nun mal auch keine Raketentechnik, einige Sätze aus der EU-Richtlinie abzuschreiben. Zumal die Bundesregierung diesen Formulierungen auf EU-Ebene bereits zugestimmt und die Regelungen selbst beschlossen hat. Jetzt also rein damit ins EnWG!“
Der BVES – Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. ist die führende Stimme für Unternehmen und Organisationen aus allen Bereichen der systemischen Energiespeicherung in den Sektoren Strom, Wärme und Mobilität. Als technologieoffener Industrie-Verband ist der BVES Dialogpartner für Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Öffentlichkeit. Er bündelt die Kräfte der wichtigsten Branchenvertreter, gestaltet die öffentliche und politische Diskussion und berät bei der Ausgestaltung der poli-tischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, sowie Standards und Normen.
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