Die Bundesnetzagentur hat heute die erfolgreichen Gebote der zweiten Ausschreibungsrunde nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) bekanntgegeben. Die Ausschreibungen sollen dazu beitragen, die Kohleverstromung durch Steinkohleanlagen und Braunkohle-Kleinanlagen zu reduzieren. 

Die Ausschreibung war erneut überzeichnet,“ sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Der höchste Zuschlag liegt deutlich unter dem gesetzlichen Höchstpreis.“

Wettbewerb führt zu niedrigen Zuschlägen 

Die ausgeschriebene Menge von 1.500 Megawatt war überzeichnet. Drei Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt 1.514 Megawatt haben einen Zuschlag erhalten. Das größte bezuschlagte Gebot hat eine Leistung von 757 Megawatt und das kleinste liegt bei 67 Megawatt. Es musste kein Gebot vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 0 bis 59.000 Euro pro MW, wobei jeder erfolgreiche Bieter einen Zuschlag in Höhe seines individuellen Gebotswertes erhält. Der Wettbewerb hat die Zuschläge damit deutlich unter den Höchstpreis von 155.000 Euro pro Megawatt gedrückt. 

Anlagen, die einen Zuschlag erhalten haben, dürfen ab dem 8. Dezember 2021 keine Kohle mehr verfeuern.

Ablauf des Zuschlagsverfahrens 

Im Gegensatz zur ersten Ausschreibungsrunde konnten dieses Mal auch Anlagen, die im Süden Deutschlands liegen, an der Ausschreibung teilnehmen. 

Die Bezuschlagung der Gebote erfolgt bei Überzeichnung anhand einer Kennziffer. Diese ergibt sich grundsätzlich aus dem Gebotswert, geteilt durch die durchschnittlichen jährlichen historischen Kohlendioxidemissionen pro Megawatt Nettonennleistung der Steinkohleanlage. 

Gebote erhalten in aufsteigender Reihenfolge einen Zuschlag bis das Ausschreibungsvolumen erreicht ist. 

Die vier Übertragungsnetzbetreiber haben gemeinsam gegenüber der Bundesnetzagentur dazu Stellung genommen, welche der teilnehmenden Anlagen auf Grund der Kriterien des KVBG für den sicheren Betrieb des Stromnetzes als erforderlich anzusehen sind. Bei diesen Anlagen wurde der Netzfaktor bei der Gebotsreihung angewendet, weil sie voraussichtlich nach einem Zuschlag nicht stillgelegt werden können, sondern als systemrelevant ausgewiesen werden müssten. 

Der Netzfaktor wird auf den Gebotswert aufgeschlagen und verschiebt das Gebot in der Reihung nach hinten. Dieser Aufschlag dient dazu, die Kosten des Kohleausstiegs zu begrenzen. Ausgezahlt würde einer solchen Anlage allein der Gebotswert, nicht der durch den Netzfaktor erhöhte Wert.

Aufgrund der Wettbewerbssituation konnte kein Kraftwerk mit Netzfaktor einen Zuschlag erlangen. 

Weitere Verfahrensschritte

Die Zuschläge finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter: www.bnetza.de/kohleausschreibung21-1  

Die Übertragungsnetzbetreiber prüfen, ob die bezuschlagten Anlagen systemrelevant sind. Falls die Bundesnetzagentur auf Antrag eines Übertragungsnetzbetreibers eine Anlage als systemrelevant einstuft, steht diese als Netzreserve zur Verfügung. Die Anlage darf keinen Strom mehr am Strommarkt verkaufen. Sie steht aber in kritischen Situationen zur Absicherung des Stromnetzes zur Verfügung. Angesichts der Untersuchungen 

zum Netzfaktor besteht jedoch die Möglichkeit, dass in dieser Ausschreibungsrunde keine Anträge zur Systemrelevanz gestellt werden.

Informationen zu den Verfahrensschritten finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bnetza.de/kohleverfahren.  

Der nächste Ausschreibungstermin ist der 30. April 2021. Informationen können auf der Internetseite der Bundesnetzagentur abgerufen werden unter www.bnetza.de/kohleausschreibung21-2

Kartenmaterial finden Sie unter: www.bnetza.de/kohlekarte-uebersicht und www.bnetza.de/kohlekarte-ausschreibung

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