Die niedersächsische Corona-Verordnung sieht vor, dass Landkreise und kreisfreie Städte, deren Inzidenz über 100 liegt, weitergehende Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu treffen haben; ab einer Inzidenz von 150 ist das Instrument der Ausgangssperre vorgesehen. Auf dieser Grundlage wird die Region Hannover für einen befristeten Zeitraum eine nächtliche Ausgangssperre verfügen. Hintergrund sind eine anhaltend hohe 7-Tages-Inzidenz in der Region Hannover und die Erwartung, dass die Meldezahlen über die Osterfeiertage kein zuverlässiges Bild liefern werden. Die entsprechende Allgemeinverfügung soll noch am heutigen Tag veröffentlicht werden.

Die Allgemeinverfügung sieht für den Zeitraum von Donnerstag, 1. April, 6 Uhr, bis Montag, 12. April, 5 Uhr, jeweils eine Ausgangssperre für den Zeitraum von 22 bis 5 Uhr vor. Für Ausnahmen ist ein triftiger Grund notwendig. Dazu gehören zum Beispiel notwendige medizinische, psychosoziale oder veterinärmedizinische Behandlungen, die Wahrnehmung einer beruflichen Tätigkeit und der Besuch naher Angehöriger, wenn diese von Behinderung betroffen oder pflegebedürftig sind. Mit der Ausgangssperre ist kein Übernachtungsverbot außer Haus verbunden, solange der Aufenthalt in der anderen Unterkunft nicht gegen die Kontaktbestimmungen verstößt.

„Der Entscheidung ist eine sehr intensive Güterabwägung vorangegangen“, betont Regionspräsident Hauke Jagau. „Der Schritt fällt mir wegen des deutlichen Einschnitts in die persönliche Freiheit der Menschen wirklich schwer.“ Die Erfahrung in und nach den Weihnachtstagen habe indes gezeigt, dass die Statistik über die Feiertage wegen der geringeren Zahl der Testungen unzuverlässig sei, so dass die Region weitere Regelungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht an einen wenig aussagfähigen Inzidenzwert knüpfen wolle.

„Wir beobachten eine Verschiebung der Infektionen hin zu den jüngeren und mobilen Altersgruppen“, sagt Jagau. „Von einer Ausgangssperre erwarten wir, dass abendliche Treffen, insbesondere jüngerer Leute, eingeschränkt werden.“ Aufgrund der großstädtischen Strukturen in der Region Hannover habe sich die Region jedoch entschieden, den Beginn der Ausgangssperre nicht wie vom Land vorgesehen auf 21 Uhr, sondern auf 22 Uhr zu setzen. „Viele Supermärkte haben bis 22 Uhr geöffnet. Und wer bis 20 Uhr arbeitet, sollte wenigstens noch die Chance haben, etwas spazieren gehen zu können“, sagt Jagau. Er erwarte, dass die Polizei bei den Kontrollen mit Augenmaß vorgehe und die Plausibilität der Erklärungen prüfe, wenn Menschen nach 22 Uhr draußen angetroffen werden. Einen Passierschein werde die Region Hannover nicht ausstellen, betont Jagau.

Eine allgemeine Maskenpflicht im öffentlichen Raum wird es in der Region Hannover vorerst nicht geben. Die Regionsverwaltung hatte geprüft, ob dies ein probates Mittel sein könnte, um die Infektionszahlen zu drosseln und gegebenenfalls auf eine Ausgangssperre verzichten zu können. Das Ziel war zudem, eine größere Klarheit zu schaffen. „Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung der vergangenen Monate sehen wir wenig Chancen, dass ein solche Regelung hält. Alles andere wäre Flickwerk und würde keine Klarheit bringen“, sagt Jagau. Allerdings werde die Region Hannover die Maskenpflicht am Nord- und Ostufer des Maschsees und an der Uferpromenade am Steinhuder Meer zeitlich ausweiten. Künftig müssen dort von 9 bis 21 Uhr Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden, bislang galt die Maskenpflicht nur von 10 bis 19 Uhr. „Mit der Zeitumstellung und dem schöneren Wetter halten sich die Menschen länger draußen auf. Das müssen wir berücksichtigen“, sagt Jagau.

Die Allgemeinverfügung wird zudem klarstellen, dass bei mehreren Insassen in einem Fahrzeug, die nicht zu einem Haushalt gehören, alle außer dem Fahrer bzw. der Fahrerin einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. „Die Nachverfolgung von Covid19-Infektionen hat gezeigt, dass das Auto einer der Ansteckungsorte ist“, berichtet der Regionspräsident. „Hier brauchen wir eine stärkere Sensibilität und ein Bewusstsein für Gefahrensituationen.“ Darüber hinaus wird die Region das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Treppenhaus von Mehrfamilienhäusern mit mehr als fünf Wohnungen verfügen.

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