Betriebe des Bauwesens auf die Zukunft des GAEB-Datenaustauschs vorbereiten: Dieses Ziel verfolgt die Software GAEB-Online, die 2021 als neue Version auf den Markt kommt. Das Bieterprogramm unterstützt den zukünftigen Standard GAEB DA XML 3.3 und ermöglicht die einfache Erstellung von E-Rechnungen im Format GAEB X89 und XRechnung 2.0.

2021 steht im Zeichen von Digitalisierung und Technikinnovation. So forciert der Gemeinsame Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB) eine neue Version des Datenformats für den digitalen Austausch von Bauinformationen: GAEB DA XML 3.3. Die neue Fassung hat Anregungen von Anwendern umgesetzt und leiste als neuer Standard einen Beitrag zur Akzeptanz im nationalen und internationalen Bauwesen. „Wir begrüßen diese Entwicklung und haben unsere Software bereits an den neuen Datenstandard angepasst, um der Baubranche einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen“, erklärt Ulrike Braun, Geschäftsführerin des Softwareherstellers gaeb-online aus Walzbachtal bei Karlsruhe.

„Für Betriebe ist dieses Update auf den neuen Datenstandard wichtig“

GAEB-Online bietet einen Brückenschlag in die Office-Welt und macht es möglich, Dateien aus Excel, OpenOffice und LibreOffice in GAEB-Formate zu konvertieren – bislang unter anderem in GAEB DA 90 und GAEB DA 2000, in der 2021er-Version auch in den neuen Standard. „Mit der neuesten Toolbox speichern Anwender Daten im Format GAEB DA XML 3.3. Für Betriebe ist dieses Update wichtig, da alle bisherigen Regelungen zum Datenaustausch zukünftig von GAEB nicht mehr fachlich unterstützt werden.“ Trotzdem bleibt GAEB-Online 2021 kompatibel mit den Vorgängerversionen GAEB DA XML 3.2, GAEB 2000 und GAEB 90.

Schnellerer Zahlungsverkehr: E-Rechnungen im Format GAEB X89 und XRechnung 2.0

Die Digitalisierungs-Ära macht Auftraggeber anspruchsvoller. Viele Architekten und Planer verlangen von Auftragnehmern nicht nur, Aufmaße in den Datenformaten DA11 und GAEB X31 bereitzustellen. „Sie erwarten mittlerweile auch elektronische Rechnungen im Format GAEB X89“, sagt Braun. „Damit die Anwender unserer Software mit den Anforderungen Schritt halten, haben wir für GAEB-Online 2021 unser Excel-Aufmaß nochmals erweitert. Mit diesem Zusatzmodul erstellen Betriebe mit wenigen Handgriffen Rechnungen und Aufmaße im gewünschten Format und genießen die Gewissheit, sicher und wettbewerbsfähig für die Zukunft aufgestellt zu sein.“ Ein Beispiel: Ein Architekt oder Planer kann GAEB-X31-Daten der ausführenden Baufirma in seine AVA-Software einlesen, schneller nachvollziehen und einen Rechnungsanspruch einfacher prüfen und freigeben. „Der Austausch von Mengen und Aufmaßen über X31 und Rechnungen über X89 beschleunigt den Zahlungsverkehr in allen Gewerken erheblich.“

Seit dem 27.11.2020 verlangen viele öffentliche Auftraggeber Rechnungen im Format der neuen XRechnung 2.0. Mit dem Modul Excel-Aufmaß XRechnung können Aufmaße erfasst und die Rechnung im Format XRechnung 2.0 (im Format UBL 2.1) für Behörden direkt in Excel bereitgestellt werden. „Auch bei der neuen XRechnung setzen wir auf Microsoft Excel. Somit können unsere Kunden Rechnungen für Aufmaße, nach den aktuellen Anforderungen zur elektronischen Rechnungsstellung, schnell und einfach erstellen.“, sagt Ulrike Braun.

Um den Workflow weiter zu beschleunigen, ist darüber hinaus in ein neues Zusatzmodul in GAEB-Online 2021 integriert: Excel EFB-Kalkulation. Das Modul bietet Anwendern die Möglichkeit, EFB-Formblätter in Excel auszufüllen – etwa das EFB 221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) oder das EFB 223 (Aufgliederung der Einheitspreise).

Mit GAEB-Online 2021 wurde zudem die Bedienoberfläche der Bietersoftware optimiert. Sie lässt nun noch intuitiver bedienen und benötigt nur kurze Einarbeitungszeit. GAEB-Online 2021 ist darüber hinaus kompatibel mit 4K-Monitoren. Die hohe Auflösung in der Größenordnung von 4.000 Pixeln führt zu einer Schärfe, die Texte wie gedruckt wirken lässt und die Augen von Mitarbeitern schont.

Hintergrund zu GAEB

Für Unternehmen des Bauwesens gehören die Prozesse Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung (AVA) zur Tagesordnung. Dabei gilt es, eine Vielzahl an Informationen auszutauschen – darunter Kostenschätzungen, Leistungsverzeichnisse, Mengenberechnungen, Angebote und Abrechnungsdaten. Damit der Datenaustausch möglichst zeitsparend und fehlerfrei funktioniert, hat der Gemeinsame Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB) – ein Bundesgremium, das dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zugeordnet und dem Deutschen Institut für Normung (DIN) angegliedert ist – Standardisierungen erarbeitet. Dazu zählt ein einheitliches Datenformat für den Austausch von Bauinformationen: GAEB DA XML, ein strukturiertes und standardisiertes Austauschformat, das Unternehmen über eine GAEB-Schnittstelle austauschen. Der GAEB-Datenaustausch hat sich von der Zeilenorientierung (GAEB DA 1985, 1990) zur schlüsselwortorientierten Methode weiterentwickelt (GAEB DA 2000). Ab GAEB DA XML ist das Format mit der Extensible Markup Language (XML) beschrieben, eine international anerkannte Auszeichnungssprache zur Übertragung komplexer Strukturen.

Für Rückfragen
gaeb-online
Ulrike Braun
Kraichgaustraße 15
75045 Walzbachtal/Jöhlingen
E-Mail: info@gaeb-online.de
Tel.: 07203/346506

Über gaeb-online

gaeb-online vertreibt mit der Software GAEB-Online eine Bietersoftware für GAEB-Ausschreibungen. GAEB-Online wird von über 5.000 Kunden zur schnellen Kalkulation, zum Beispiel mit Microsoft Excel, und zur elektronischen Angebotsabgabe im Format GAEB DA84 eingesetzt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

gaeb-online
Kraichgaustraße 15
75045 Walzbachtal
Telefon: +49 (7203) 346506
Telefax: +49 (7203) 922141
http://www.gaeb-online.de

Ansprechpartner:
Ulrike Braun
Vertrieb
Telefon: +49 (7203) 346506
E-Mail: info@gaeb-online.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel