„Das faktische Verbot der Arbeitnehmerüberlassung in der Fleischwirtschaft spätestens in drei Jahren nach Inkrafttreten ab 1. Januar 2021 löst keine Branchenprobleme und ist daher weder erforderlich noch geeignet. Gerade Betriebe der Fleischbearbeitung sind noch intensiver als industrielle Schlachtunternehmen auf Zeitarbeit dauerhaft und nicht nur als Auslaufmodell in den nächsten 36 Monaten angewiesen, um bei Auftragsspitzen flexibel reagieren zu können", kritisierte iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz die Verabschiedung des Arbeitsschutzkontrollgesetzes nach der zweiten und dritten Lesung im Bundestag. Stolz: "Die bislang dort im beschränkten Umfang eingesetzten Zeitarbeitskräfte sind alle in die betriebliche Organisation nebst Mitbestimmungsstrukturen über Betriebsräte eingebunden sowie tariflich abgesichert.  Umfänglicher Arbeitsschutz und faire Rahmenbedingungen sind also längst Standard, so dass die vorgesehenen Einsatz-Restriktionen des Gesetzgebers unverständlich und auch verfassungsrechtlich angreifbar sind." Um in der Branche verbesserte Arbeitsbedingungen, angemessene Wohnmöglichkeiten sowie einen effektiven Arbeitsschutz zu erreichen seien verstärkte Kontrollmaßnahmen und flächendeckende Branchen-Tarifverträge die Mittel der richtigen Wahl und nicht sektorale Zeitarbeitsverbote beziehungsweise enge Quoten-/Höchstüberlassungsvorgaben bei notwendigen Einsätzen etwa in der Grillsaison.
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