Gemeinsame Ausschreibung für Solar- und Windenergieanlagen an Land
Für die gemeinsame Ausschreibung für Solar- und Windenergieanlagen an Land zum Gebotstermin 1. November 2020 wurden 91 Gebote im Umfang von 518.094 kW fristgerecht eingereicht. Die ausgeschriebene Menge von 200.000 kW war erneut deutlich überzeichnet. Die Gebote bezogen sich erneut ausschließlich auf Solaranlagen. Für Windenergieanlagen wurde erneut kein einziges Gebot abgegeben. Es mussten sieben Gebote ausgeschlossen werden.
Insgesamt bezuschlagte die Bundesnetzagentur 43 Gebote mit einer Leistung von 201.911 kW. Die erfolgreichen Gebote verteilen sich auf Flächen in 12 Bundesländern, fast die Hälfte der Zuschläge entfiel auf Anlagen in Bayern mit 20 Zuschlägen oder 91.119 kW.
Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 5,18 ct/kWh und 5,45 ct/kWh (Vorrunde 4,97 bis 5,61 ct/kWh). Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert (vor Eingang der Zweitsicherheiten) beträgt in diesem Verfahren 5,33 ct/kWh und entspricht damit dem Vorrundenwert von April 2020 (5,33 ct/kWh) und liegt leicht oberhalb des Durchschnittswertes für die letzte technologiespezifische Solarausschreibung im Oktober 2020 (5,23 ct/kWh).
Ausschreibung für Biomasse
Zum Gebotstermin für Biomasse wurde ein Volumen von 167.770 kW ausgeschrieben. Es wurden 21 Gebote mit einem Volumen von 50.407 kW eingereicht. Diese Runde war erneut deutlich unterzeichnet. Nicht einmal ein Drittel des ausgeschriebenen Volumens wurde in dieser Ausschreibungsrunde erreicht.
Die geringe Beteiligung in dieser Ausschreibungsrunde könnte daran liegen, dass die vorgelegte Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes einen deutlich höheren Höchstpreis für Biomasseanlagen ab der kommenden Runde vorsieht und Anlagenbetreiber deshalb mit der Gebotsabgabe warten.
Insgesamt waren 19 Gebote mit einem Volumen von 28.307 kW erfolgreich, darunter befanden sich zwei Neuanlagen. Zwei Gebote mussten aufgrund von Formfehlern ausgeschlossen werden. Die ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 11,67 ct/kWh und 16,40 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 14,85 ct/kWh und ist gegenüber der Vorrunde im April 2020 (13,99 ct/kWh) gestiegen.
Weitere Verfahrensschritte
Informationen zu weiteren Verfahrensschritten finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/gema20-2 und www.bundesnetzagentur.de/bioausschreibungen20-2.
Die Veröffentlichungen der aktualisierten Gebotsrundenstatistiken werden in Kürze erfolgen.
Die nächsten technologiespezifischen Ausschreibungstermine des Jahres sind für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen am 1. Dezember 2020. Informationen hierzu können auf der Internetseite der Bundesnetzagentur abgerufen werden. Die Ausschreibungstermine im kommenden Jahr werden in der derzeit laufenden EEG-Novelle geregelt.
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