Seit Jahren drängen Energiewirtschaft und Windindustrie auf klare Regeln zur sachgerechten Anwendung des Artenschutzrechts. Dass es einen Ausgleich zwischen wichtigen Naturschutzanliegen und dem dringend notwendigen Ausbau der Windenergie geben muss, ist dabei völlig unstrittig. Das Papier, das die UMK in dieser Woche diskutieren wird („Standardisierter Bewertungsrahmens zur Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos im Hinblick auf Brutvogelarten an Windenergieanlagen (WEA) – Signifikanzrahmen“), ist allerdings vollkommen ungeeignet, um dieses Ziel zu erreichen: Die Regelungen sind vielfach nicht nachvollziehbar und teilweise kontraproduktiv. Die Umweltministerkonferenz sollte deshalb davon absehen, den Entwurf in der aktuell vorliegenden Form zu verabschieden.
Nach aktuellem Stand sollen die 16 Bundesländer jeweils eigene Sonderregeln mit Blick auf zentrale Aspekte wie etwa die Liste der kollisionsgefährdeten Vogelarten, Abstandsregelungen und Schutzmaßnahmen festlegen dürfen. Solch weitreichende Länderöffnungsklauseln sind mit Blick auf die dringend notwendigen bundesweiten Standardisierungen kontraproduktiv. Hinzu kommt, dass konkrete Kriterien fehlen, die festlegen, in welchen Fällen und in welchem Umfang die Länder von dem vorgeschlagenen Bewertungsrahmen abweichen können bzw. dürfen.
Im Entwurf fehlen Kriterien, die auf wissenschaftlichen Standards basierend eine strukturierte und belastbare Prüfung und Bewertung gewährleisten. Die Vorgaben der Rechtsprechung müssen hinsichtlich der Risikobestimmung nun endlich umgesetzt werden. Nur so kann rechtssicher bewertet werden, ob im konkreten Fall ein Verstoß gegen das Artenschutzrecht vorliegt oder nicht.
Im Bundesrat haben die Umweltressorts der Länder wiederholt die Bundesregierung dazu aufgefordert, die notwendigen Bedingungen für einen beschleunigten Ausbau aller Erneuerbarer Energien zu schaffen. Die Energiewirtschaft fordert daher, dass auch die Länder ihren notwendigen Teil dazu beitragen und sich auf bundesweite Standardisierungen einigen.
Die unsichere Rechtslage und fehlende Regelungen beim Artenschutz sind essentielle Gründe für den schleppenden Ausbau der Windenergie an Land. Der bundesweite Flickenteppich an Vorgaben verunsichert Behörden, Vorhabenträger und Gerichte und bremst Genehmigungsprozesse aus. Für das Erreichen der Klimaziele ist der Ausbau der Windenergie an Land jedoch zwingend erforderlich. BDEW, BNE, BWE, BEE und VKU sprechen sich dafür aus, endlich einen Weg für mehr rechtssichere Genehmigungen zu finden, der gleichzeitig dem Artenschutz und dem Klimaschutz Rechnung trägt und beides auf sinnvolle Weise miteinander verbindet. Entscheidend dafür sind bundesweit einheitliche Standards und ein praxistauglicher Prüfrahmen, die für Behörden und Gerichte verbindlich gelten.
BDEW, BNE, BWE, BEE und VKU appellieren deshalb an die Umweltministerinnen und Umweltminister der Länder, auf der anstehenden UMK keinen Beschluss auf der aktuellen Basis zu fassen und den vorgelegten Entwurf im Sinne der genannten Aspekte nachzubessern.
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