„Angesichts der steigenden Infektionszahlen sind die Beschlüsse der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin in weiten Teilen nachvollziehbar, zielgerichtet und verhältnismäßig. Gut ist vor allem, dass jetzt gehandelt wird. Bei Eindämmung des Infektionsgeschehens bis Ende November könnte so ein weitgehend normales Weihnachtsgeschäft stattfinden.

Im Einzelnen ist zu begrüßen, dass Schulen und Kindergärten offen bleiben. Berufstätigen Eltern bleibt es somit weiterhin möglich, ihrer Arbeit nachzugehen. Das ist insbesondere wichtig für unsere Industrie, aber auch für den Einzelhandel, der – anders als im Frühjahr – seine Geschäfte offen halten kann.

Kritisch zu sehen ist allerdings, dass Gastronomiebetriebe sowie kulturelle Einrichtungen wie Theater und Kinos schließen müssen. Die bisherigen Erfahrungen mit der Pandemie zeigen, dass diese ebenso wie Hotels keine Risikocluster sind – nicht zuletzt, weil sie mit umfassenden Hygienekonzepten die Anforderungen des Infektionsschutzes erfüllen.

Durch den zweiten Shutdown drohen noch mehr Unternehmen in existenzielle Nöte zu geraten. Deshalb ist es gut, dass ihnen eine Nothilfe gewährt werden soll, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Zu begrüßen ist zudem die angekündigte Überbrückungshilfe III.“

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