Auf der Tagesordnung steht auf Verlangen der Traviata B.V. auch der Vorschlag, einen Beschluss zu fassen, der die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Traviata B.V. als Hauptaktionärin gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung zur Folge haben soll (sog. Squeeze-Out).
Die Traviata B.V., eine Holdinggesellschaft im Besitz von Fonds, die durch KKR beraten werden, hat, um die für einen Squeeze-Out erforderliche Position als Hauptaktionärin zu erlangen, auf Basis von Wertpapierdarlehen, u. a. mit von Friede Springer bzw. Mathias Döpfner kontrollierten Gesellschaften, vorübergehend das Eigentum an weiteren rund 51,5 Prozent der Aktien erworben; zusätzlich zu der von ihr bereits gehaltenen Beteiligung von rund 47,6 Prozent. Somit hält die Traviata B.V. derzeit Aktien in Höhe von rund 99,1 Prozent des Grundkapitals der Axel Springer SE. Die Stimmrechte aus den rund 51,5 Prozent der Aktien übt die Traviata B.V. nach Weisung des jeweiligen Darlehensgebers aus. Unmittelbar nach Wirksamwerden des Squeeze-Out werden diese Aktien an die Darlehensgeber zurückübertragen.
Die Traviata B.V. hat die von ihr an die Minderheitsaktionäre zu zahlende Barabfindung auf EUR 60,24 je Aktie festgelegt. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, als gerichtlich bestellte sachverständige Prüferin geprüft und bestätigt.
Weitere Einzelheiten werden kurzfristig im Rahmen der Einberufung der Hauptversammlung auf der Webseite go.axelspringer.com/hv2020 zur Verfügung gestellt.
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