Tausenden von Versicherten stehen daher Rückforderungsansprüche gegen ihre Versicherung zu. Teilweise können die Beiträge noch bis zu 10 Jahre nach der Erhöhung zurückgefordert werden. Mehrere Urteile aus den vergangenen Monaten gaben den Kunden zuletzt Recht.
Beitragserhöhung muss hinreichend begründet werden
Nach § 203 Abs. 5 VVG wird die Neufestsetzung der Prämie zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Neufestsetzung und der hierfür maßgeblichen Gründe an den Versicherungsnehmer folgt. Der Zweck dieser Regelung wird überwiegend darin erblickt, dass dem Versicherungsnehmer anhand der vom Versicherer mitzuteilenden Gründe eine zumindest überschlägige Prüfung der Plausibilität der Prämienerhöhung ermöglicht werden soll.
Versicherungen nehmen es leider häufig nicht so genau
Leider stellen wir in unserer alltäglichen Arbeit häufig fest, dass viele Versicherungen dieses Begründungserfordernis nicht allzu ernst nehmen und sich mit abstrakten formelhaften Ausführungen begnügen. Dies ist jedoch nicht ausreichend. Die Begründung muss sich auf die konkrete Neufestsetzung beziehen und den Versicherungsnehmer mindestens in die Lage versetzen, die Prämienerhöhung anhand der Angaben des Versicherers den gesetzlichen Voraussetzungen für die Prämienanpassung zuzuordnen.
Zahlreiche Gerichte sprechen Kunden Anspruch auf Rückforderung zu
Aufgrund unzureichender Information über die maßgeblichen Gründe der Beitragserhöhung haben inzwischen mehrere Gerichte den Versicherten einen Anspruch auf Rückzahlung unberechtigter Beitragserhöhungen zugesprochen. So verurteilte das Oberlandesgericht Köln dieses Jahr bereits sowohl die AXA (Az. 9 U 138/19) als auch die DKV (Az. 9 U 227/19). Im April 2020 verurteilte das Landgericht Frankfurt a.M. die Badenia (Az. 2-23 O 198/19).
Privat-Versicherte sollten sich von Fachanwalt für Versicherungsrecht beraten lassen
Unser Team aus Fachanwälten für Versicherungsrecht und Bank- und Kapitalmarktrecht steht betroffenen Privat-Versicherten gern für eine Überprüfung von Beitragserhöhungen zu Verfügung. Senden Sie das oder die Schreiben Ihrer Versicherung über die „Beitragsanpassung“ gerne per E-Mail an info@mzs-recht.de. Sie können uns auch telefonisch unter 0211-69002-0 erreichen, montags bis freitags 9 bis 17:30 Uhr. Wir unterstützen Sie gern!
mzs Rechtsanwälte ist eine Fachkanzlei für Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht, welche Versicherungsnehmer seit vielen Jahren erfolgreich gegenüber Versicherungen vertritt. In den Jahren 2016 bis 2020 wurde die Kanzlei vom US-Verlag "Best Lawyer" in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt in die Liste der "Besten Anwälte Deutschlands" im Bereich Kapitalmarktrecht aufgenommen.
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