Am 1. und 7. Oktober 2020 lädt die IHK Bonn/Rhein-Sieg zu zwei Online-Veranstaltungen ein, in denen Details zum Datenschutz & Markenrecht, dem Zoll & Warenverkehr als auch zu Steuern & Entsendung für den Tag nach dem Ende der Übergangsfrist behandeln.

Die Zeit zerrinnt den Verhandlungsführern der EU und des Vereinigten Königreichs ohne nennenswerte Fortschritte, die zu dem Abschluss eines umfassenden Abkommens zwischen den beiden Parteien Hoffnung geben würden. „Zurzeit scheint man sogar eher zwei Schritte zurückzugehen indem Punkte des bereits geschlossenen Austrittsabkommens scheinbar in Frage gestellt werden, statt einen Schritt vorwärts mit der Ausräumung der strittigen Fragen – der harte Brexit wird immer wahrscheinlicher“, sagt Armin Heider, Bereichsleiter International der IHK.

Es stellen sich die Fragen nach den Voraussetzungen, unter denen dann mit dem Vereinigten Königreich Waren gehandelt und Dienstleistungen erbracht werden können. Mit welchen Vereinfachungen kann gerechnet werden? Wie können die eigenen Marken geschützt werden, welche Bedeutung hat die DSGVO in UK und auf welche rechtlichen und steuerlichen Implikationen muss man sich einstellen?

Diese und weitere Fragen werden ausführlich von Experten der dhpg und GTAI in zwei  kostenpflichtigen Online-Veranstaltungen erläutert, mit denen sich die Unternehmen auf „Den Tag danach“ einstellen können – denn trotz Brexit sollen die Geschäfte ja möglichst reibungslos weitergeführt werden!

Weitere Informationen: www.ihk-bonn.de, Webcodes @6492385 und @6492386

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