Nur durch einen schnellen, massiven Ausbau von Photovoltaik, Windenergie, Biogas (einschließlich Biomethan), Speichertechnologien wie Wasserstoffelektrolyse mit H2 Nutzung in der Mobilität, sowie der Rückverstromung und Elektro-Mobilität können fossile Brennstoffe schnell genug ersetzt werden, um der Klimakatastrophe entgegenzuwirken.
Leider wird im Entwurf die Befreiung der Wasserstoff-Elektrolyse von der EEG-Umlage nur angedacht.
Am klimaschonendsten und günstigsten ist der Eigenverbrauch selbst erzeugter Energie. Der Referentenentwurf setzt die absurde Diskriminierung des Eigenverbrauchs fort.
Die Ausbauziele sind viel zu niedrig, weil der Stromverbrauch für 2030 mit 580 TWh viel zu niedrig angesetzt wird:
Wenn 2030 entsprechend der Wasserstoff-Strategie der Bundesregierung 100 TWh Wasserstoff regenerativ produziert werden sollen, dann sind gewaltige Erzeugungskapazitäten erforderlich. Der Anteil von 14 TWh aus einheimischer Produktion ist ohnehin viel zu niedrig angesetzt. Der Import von Wasserstoff macht ökologisch und finanziell nur Sinn, wenn das Exportland sich selbst zu (fast) 100 % aus Erneuerbaren Energien versorgt. Andernfalls sind der Transport und die erforderliche Infrastruktur nicht zu rechtfertigen.
Selbst wenn nur 14 TWh aus einheimisch produziert würden, steigt der Bedarf an Strom aus Erneuerbaren Energien drastisch. Dies liegt an den völlig unzureichenden Maßnahmen der Bundesregierung zur Stromeinsparung einerseits und dem Ausbau von Elektromobilität und von Rechenzentren andererseits.
Eine deutliche Schädigung von Bürgern und mittelständischen Unternehmen ist die Ausweitung der Ausschreibungspflicht auf Dachanlagen unter 750 KWp.
Die Gesetzesbegründung dient ausdrücklich „professionellen Planern oder Investoren“ und erkennt selbst an, dass für „private Investoren“ und Bürgerenergiegesellschaften „wettbewerbliche Ausschreibungen wenig geeignet“ sind. Der Referentenentwurf will also ausdrücklich die Mehrheit der Bürger und Unternehmen von Errichtung und Betrieb mittelgroßer Dachanlagen ausschließen.
„Der Entwurf trägt eindeutig die Handschrift der großen EVUs, die ein Oligopol durchsetzen und Bürgerenergiegesellschaften und mittelständische Unternehmen vom Wettbewerb ausschließen wollen.“ so Peter Schrum, Präsident des BRM.
„Wir fordern alle Verbände der Branchen auf, sich für die Stärkung derjenigen einzusetzen, die die Energiewende gemacht haben und das sind Bürger mit mehreren Millionen Wählerstimmen, der Mittelstand und kleine und mittlere Stadtwerke“, so Peter Schrum weiter.
Wir fordern, Photovoltaik-Anlagen bis 2 MWp von der Ausschreibungspflicht auszunehmen.
Wir fordern weiterhin die Direktvermarktung von EE-Strom zu fördern und nicht einseitig EVU´s die Vermarktung von Bürgerenergie zu überlassen. Auch Wasserstoff ist ein Geschäft des Mittelstandes. Bürgervereinigungen müssen auch ihren EE Strom gebündelt auf dezentrale H2 Elektrolyse über Netzkoppelung ohne Gewinnmitnahme von EVU´s liefern dürfen. Alles andere käme einer Entmündigung der Bürger gleich.
Der Eigenverbrauch und die Direktvermarktung sind die Säulen der Energiewende.
Hierfür muss die Solar-, Wind- und Biomassebranche mehr denn je kämpfen.
Gegründet wurde der BRM (Bundesverband Regenerative Mobilität e.V) in 2004, damals noch als BBK (Bundesverband Biogene & Regenerative Kraft- und Treibstoffe e.V.)
Langfristiges Ziel des BRM ist das Erreichen eines 100 %igen Anteils von erneuerbaren Energien am gesamten Primärenergieverbrauch Deutschlands. Zur Erreichung dieses Ziels wird die technologieoffene Förderung der Mobilität aller Bereiche der erneuerbaren Energien unterstützt.
Für die Herstellung und Markteinführung biogener und regenerativ erzeugter Kraft- und Treibstoffe wird die Verbesserung der bestehenden Rahmenbedingungen erwirkt.
Unter Integration bestehender Strukturen wird der BRM aktiv die Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der Energiewende mitgestalten. Dazu unterstützt er
– alle Kraft- und Treibstoffe für den PKW-, LKW-, Schwerlasttransport-Bereich incl. Schiffs- und Bahnverkehr, die Luftfahrt sowie Leichtfahrzeuge, die auf der Basis von erneuerbaren Energien erzeugt wurden;
– neue Mobilitätskonzepte und Erschließung weiterer Ausbaupotenziale auf der Basis neuer Energieträger;
– den Aufbau der Infrastruktur und die Umgestaltung der Zulieferindustrie, wie sie für die Umstellung auf erneuerbare Energien im Transportwesen erforderlich sind;
– die Schaffung technischer Voraussetzungen für umfassende regenerativ-basierte Mobilität;
– vernetzte Innovationen entlang der gesamten Wertschöpfungs- und Umwandlungsketten bis zur möglichst ausschließlichen Nutzung erneuerbarer Energien in allen Transportarten.
Der BRM ist als Investitions- und Marketingplattform für alle Bereiche der Mobilität, die auf erneuerbaren Energien basieren, aktiv an ihrer Markteinführung und der wirtschaftlichen Umsetzung durch politische Lobbyarbeit und direkte Unterstützung in der Realisierung beteiligt.
Mehr Information finden Sie unter www.brm-ev.de
BRM Bundesverband Regenerative Mobilität e.V.
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Telefon: +49 (3362) 8859-100
Telefax: +49 (3362) 8859-110
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