Die baden-württembergische Landesregierung hat vor, die Grundsteuer künftig nach dem Bodenwertmodell zu erheben. Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) hingegen hat sich im heute endenden Verbändeanhörungsverfahren für das Flächenmodell ausgesprochen. Der Grund: Die vom Handwerk favorisierte Variante schließt automatische Steuererhöhungen anhand von Schwankungen der Bodenrichtwerte aus.

„Dass das Land bei der Grundsteuer einen unbürokratischeren Weg gehen will und nicht das teure und aufwändige Bundesmodell übernimmt, finden wir sehr gut“, lobt Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold. Wichtig sei ihm auch, dass keine strukturelle Erhöhung des Steueraufkommens vorgesehen sei. „Ob dies am Ende aber auch gelebt wird, ist Sache der Kommunen – Stichwort Hebesätze. Wir werden ein waches Auge haben und die Aufkommensneutralität gegebenenfalls lautstark einfordern“, so Reichhold.

Allerdings sei das vom Land bevorzugte Bodenwertmodell nicht der Favorit des Handwerks: „Da für unsere Betriebe Planungssicherheit ein wichtiger Faktor ist, plädieren wir für das genauso einfache Flächenmodell. Es hängt nicht von schwankenden Bodenrichtwerten ab und schließt automatische Steuererhöhungen aus. In einem Gebiet im Stuttgarter Umland ist der fragliche Wert bei der letzten Neubewertung beispielsweise um 38 Prozent gestiegen“, erläutert Reichhold. Der Vorteil des Flächenmodells liege darin, dass eine Steuererhöhung einen Beschluss durch den Gesetzgeber oder Gemeinderat voraussetze.

Sollte das Land dennoch nicht vom Bodenwertmodell abrücken, sei der 30-prozentige Abschlag auf Ebene der Steuermesszahl für Gebäude, die überwiegend Wohnzwecken dienen, aus Sicht des Handwerks ungerecht. „So verständlich der Ansatz, Wohnen zu begünstigen, auch sein mag: Es geht nicht an, dass alle übrigen Grundstücke bei gleichem Bodenrichtwert stärker belastet werden. Unsere Betriebe entrichten bereits Gewerbesteuer – und die dient ebenfalls dazu, kommunale Infrastrukturen zu finanzieren“, argumentiert Reichhold.

Das Handwerk fordert daher neben dem Abschlag für Wohngebäude einen gleich hohen Abschlag für Gewerbeflächen, gegebenenfalls begrenzt auf Betriebsgrundstücke für kleine und mittlere Unternehmen. Zumal es im Land nicht nur einen Mangel an Wohnraum, sondern auch an kleinen Gewerbeflächen gebe. Ein weiteres Anliegen der Branche ist es, dass das Gesetzgebungsverfahren zügig vonstattengeht, damit den Handwerksbetrieben im Land genügend Zeit bleibt, sich auf die neuen Regelungen einzustellen.

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