– Virtuelle Hauptversammlung für den 8. Oktober 2020 einberufen

– HV-Einladung sowie Tagesordnung im Bundesanzeiger und auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht

– Dividendenvorschlag in Höhe von 0,47 Euro je Aktie

– Erstmaliges Wahlrecht zwischen Bar- und Aktiendividende

ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG 2020

Die HAMBORNER REIT AG lädt ihre Aktionäre für Donnerstag, den 8. Oktober 2020 um 10:00 Uhr, zur virtuellen ordentlichen Hauptversammlung des Geschäftsjahres 2020 ein.

Die ursprünglich für den 6. Mai 2020 geplante Hauptversammlung wurde aufgrund der Entwicklungen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Covid-19-Virus verschoben. Entgegen der ursprünglichen Planung und in Anbetracht des aktuellen Infektionsgeschehens sowie der unverändert bestehenden behördlichen Restriktionen bei Präsenzveranstaltungen wird die Hauptversammlung in Form einer virtuellen Veranstaltung durchgeführt.

Aktionäre, die an einer Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung interessiert sind, werden gebeten, sich bis spätestens 1. Oktober 2020 anzumelden. Die Versammlung wird für alle ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre im Aktionärs-Portal auf der Internetseite der Gesellschaft in Bild und Ton übertragen. Die Zugangsdaten zum Aktionärs-Portal werden nach fristgerechter Anmeldung zur Verfügung gestellt. Weitere Details können der HV-Einladung entnommen werden.

Die Einladung sowie die Tagesordnung wurden am heutigen Tag im Bundesanzeiger und auf der Homepage der Gesellschaft unter https://www.hamborner.de/investor-relations/hauptversammlung.html veröffentlicht.

WAHLRECHT ZWISCHEN BAR- UND AKTIENDIVIDENDE

Vorstand und Aufsichtsrat der HAMBORNER REIT AG haben in ihrer gemeinsamen Sitzung am 29. Juli 2020 übereinstimmend beschlossen, an ihrem ursprünglichen Dividendenvorschlag festzuhalten und der Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,47 Euro je Aktie vorzuschlagen. Unter Berücksichtigung des heutigen Xetra-Schlusskurses von 8,57 Euro entspräche dies einer Dividendenrendite von 5,5 %.

Vorbehaltlich einer entsprechenden Zustimmung der Hauptversammlung bietet HAMBORNER ihren Aktionären in diesem Jahr erstmals eine sogenannte Aktiendividende an. Aktionäre, die an einer unkomplizierten Reinvestition ihrer Dividendenansprüche interessiert sind, haben die Möglichkeit, anstelle einer klassischen Bardividende, Aktien der HAMBORNER REIT AG zu erhalten. Dabei kann von der Dividende von 0,47 Euro je Aktie ein Teilbetrag von 0,33 Euro je Aktie wahlweise vollständig oder anteilig in Aktien der Gesellschaft umgewandelt werden. Der Differenzbetrag von 0,14 Euro je Aktie entspricht der maximal einzubehaltenden Kapitalertragssteuer inkl. Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Auf der Homepage der Gesellschaft unter https://www.hamborner.de/investor-relations/aktiendividende.html steht neben weiterführenden Informationen rund um die Aktiendividende ein Dividendenrechner zur Verfügung, der zur individuellen Kalkulation eines möglichen Aktienbezugs genutzt werden kann.

Über die HAMBORNER REIT AG

Die HAMBORNER REIT AG ist eine im SDAX gelistete Aktiengesellschaft, die ausschließlich im Immobiliensektor tätig ist und sich als Bestandshalter für renditestarke Gewerbeimmobilien positioniert. Das Unternehmen verfügt als Basis nachhaltiger Mieterträge über ein bundesweit gestreutes diversifiziertes Immobilienportfolio mit einem Gesamtwert von rd. 1,6 Mrd. Euro. Den Schwerpunkt des Bestandes bilden profitable Büroobjekte an etablierten Bürostandorten sowie Nahversorgungsimmobilien wie großflächige Einzelhandelsobjekte, Fachmarktzentren, Baumärkte und Geschäftshäuser in zentralen Innenstadtlagen, Stadtteilzentren oder stark frequentierten Stadtrandlagen deutscher Groß- und Mittelstädte.

Die HAMBORNER REIT AG zeichnet sich durch langjährige Erfahrung im Immobilien- und Kapitalmarkt, ihre kontinuierliche und nachhaltige Dividendenpolitik sowie ihre schlanke und transparente Unternehmensstruktur aus. Die Gesellschaft ist ein Real Estate Investment Trust (REIT) und profitiert auf Gesellschaftsebene von der Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuer.

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