Die Schlagzeilen um ein mögliches Verbot der Video-App TikTok in den USA nehmen kein Ende. Mittlerweile haben TikTok und das zugehörige Mutterunternehmen ByteDance Klage gegen die US-Regierung eingereicht.
Für den Fall, dass diese Klage scheitert und TikTok in den USA verboten wird: Wäre eine komplette Sperrung der App überhaupt möglich? Und wie könnte ein solches Verbot technisch umgesetzt werden?
Untenstehend finden Sie dazu ein Statement von Angelique Medina, Director of Product Marketing bei ThousandEyes:
„Da TikTok in erster Linie als mobile App genutzt wird, würden Bemühungen, diese zu verbieten, wahrscheinlich erst einmal darauf hinauslaufen, diese aus den US-amerikanischen App-Stores zu entfernen. Was die Version der Webanwendung betrifft, so wären Hosting-Einrichtungen und Anbieter von Cloud-Services wie AWS von Amazon, Google Cloud oder Microsoft Azure, die solche Apps und andere wichtige Dienste hosten, nicht mehr in der Lage, finanzielle Transaktionen mit dem Eigentümer von TikTok in den USA abzuwickeln. In ähnlicher Weise würden auch Anbieter von Content-Delivery-Netzwerken wie Cloudflare oder Akamai, die Inhalte zwischenspeichern und schnelleres Laden von Streaming-Videos bieten, möglicherweise daran gehindert, die App in den USA anzubieten.
Um den Zugang zu TikTok grundsätzlich zu unterbinden, ist es theoretisch möglich, IP-Adressen zu blockieren oder DNS-Auflösung, den Prozess der Übersetzung von Domänennamen in IP-Adressen, zu verwenden. Dadurch wird verhindert, dass Nutzer eine Website erreichen können. Dies sind Methoden, die Schulen und sogar einige Arbeitgeber heutzutage anwenden, um den Zugang zu unangemessenen Inhalten zu verhindern. Im Falle eines US-Verbots ist es jedoch unwahrscheinlich, dass irgendeine Art von Adressenfilter oder eine ähnliche Blockierung von den Service Providern eingesetzt würde, um ein mögliches Verbot durchzusetzen. Es gibt in den USA Tausende von unabhängig betriebenen Service Providern. Und selbst wenn der Wille vorhanden wäre eine solche Sperrung zu implementieren, wäre eine Koordination dieser Aktivität über so viele Anbieter hinweg beispiellos und höchst unwahrscheinlich.“
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