Der dvct empfiehlt allen Trainer*innen und Coachs, den Begriff „Webinar“ aus urheberrechtlichen Gründen nicht weiter zu verwenden und stattdessen auf die Bezeichnung „Online Seminar“ oder ähnliche Begriffe auszuweichen. Damit ist man rechtlich auf der sicheren Seite, da der Begriff „Webinar“ bereits seit 2003 als Wortmarke geschützt ist. Zwar lässt sich darüber diskutieren, ob der Begriff zwischenzeitlich zum allgemeinen Sprachgebrauch gehört und deshalb nicht mehr geschützt werden kann. Jedoch warnt der dvct vor der Verwendung dieses Begriffes, bis eine rechtssichere Entscheidung getroffen wurde.

Der Begriff "Webinar" ist als Kunstwort aus "Web" und "Seminar" beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke unter der Registriernummer 303160438 eingetragen. Die Ersteintragung erfolgte im Juli 2003. Im April 2013 wurde der Markenschutz um zehn Jahre verlängert und endet nach aktuellem Stand am 31. März 2023.

Aufgrund des Markenschutzes kann der Inhaber der Wortmarke die Nutzung des Begriffs "Webinar" ohne seine ausdrückliche Zustimmung verbieten. Eine Verwendung des Begriffs "Webinar" ohne Zustimmung kann zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen und Schadensersatzansprüchen führen. Entsprechende erste Abmahnungen sollen bereits ausgesprochen worden sein.

Es wird derzeit ausgiebig diskutiert, ob der Markenschutz verfallen ist, weil der Begriff "Webinar" inzwischen zum allgemeinen Sprachgebrauch gehört (vgl. § 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG). „Bis das gerichtlich geklärt ist, sind jedoch alle auf der sicheren Seite, wenn sie den Begriff ‚Webinar‘ nicht verwenden, sondern alternative nicht geschützte Begriffe wählen."

„Das können zum Beispiel
• Online Seminar
• Online-Session
• Online-Workshop
• Live-eTraining
• Online-Vortrag
• Live-Calls
• Online-Input
sein“, empfiehlt dvct-Mitglied Iris Komarek von Mindsystems, die dazu auch einen Blogbeitrag auf www.mindsystems.de veröffentlicht hat.

Über den dvct – Deutscher Verband für Coaching und Training (dvct) e.V.

Der Deutsche Verband für Coaching und Training e.V. (dvct) ist mit annähernd 1.600 Mitgliedern der größte Fachverband für Coachs und Trainer*innen im deutschsprachigen Raum. Er fördert Qualifikation und Ansehen von Coachs und Trainer*innen und entwickelt Verfahren zur Qualitätssicherung und -beurteilung von Coachings- und Trainingsleistungen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

dvct – Deutscher Verband für Coaching und Training (dvct) e.V.
Heirich-Barth-Str. 1
20146 Hamburg
Telefon: +49 (40) 2199-7754
Telefax: +49 (40) 9876-2444
http://www.dvct.de

Ansprechpartner:
Britta Buchtien
Telefon: +49 (40) 21997754
Fax: +49 (40) 98762444
E-Mail: office@dvct.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel