Der Vorstand der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse hat am 15. Mai den Beitragsfuß für 2019 beschlossen. Erstmals erfolgte der Beschluss wegen der Corona-Pandemie mithilfe von Videokonferenzen und einer anschließenden schriftlichen Abstimmung. Der Beitragsfuß für die Eigenumlage der BG ETEM wurde dabei auf 2,82 festgelegt. Er bleibt damit gegenüber den beiden Vorjahren unverändert. Der Beitragsfuß ist eine Rechengröße, die gemeinsam mit der Gefahrklasse des Betriebes und seiner Lohnsumme zur Berechnung der Beitragshöhe dient.

"Die Corona-Pandemie bringt auch für unsere Mitgliedsunternehmen schwerwiegende finanzielle Belastungen mit sich. Deshalb gehen wir im Rahmen unserer Finanzierungsmöglichkeiten sehr weit, um die Betriebe finanziell zu stützen", erläutert Hans-Peter Kern, Vorsitzender des Vorstands der BG ETEM, den Beschluss zum Beitragsfuß.

"Das ist nur möglich, weil wir in der Vergangenheit immer das Ziel verfolgt haben, einen langfristig stabilen Beitrag für unsere Mitgliedsunternehmen zu gewährleisten", ergänzt Dr. Bernhard Ascherl, alternierender Vorstandsvorsitzender der BG ETEM. Er fügt hinzu: "Dieses Ziel verfolgen wir auch für die Zukunft."

Über eine halbe Milliarde Euro für Renten

Mit den Mitgliedsbeiträgen werden die Kosten des zurückliegenden Kalenderjahrs gedeckt. Den größten Einzelposten machen dabei mit 558 Millionen Euro Rentenzahlungen aus. Mit ihnen werden Versicherte für Gesundheitsschäden aufgrund von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten entschädigt. Hinzu kommen 371 Millionen Euro für medizinische Heilbehandlungskosten und weitere Rehabilitationsleistungen. Darüber hinaus wurden in Präventionsdienstleistungen 124 Millionen Euro investiert. Die Gesamtausgaben für das Jahr 2019 belaufen sich auf rund 1,2 Milliarden Euro.

Über Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse

Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund vier Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.

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