Eine Gewerbeanmeldung ist immer dann notwendig, wenn ein selbstständiger Gewerbebetrieb mit festem Betriebssitz neu eröffnet wird. Das gilt auch dann, wenn ein Betriebssitz aus einem Bundesland in ein anderes verlegt wird. Ein Wechsel des Gewerbebetriebssitzes innerhalb eines Bundeslandes oder die Ausdehnung des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebs. Wird der Betrieb des Gewerbes aufgegeben, der Betriebssitz in ein anderes Bundesland verlegt oder die Rechtsform geändert, so ist der Gewerbetreibende verpflichtet, sein Gewerbe abzumelden – und ggf. unter neuer Rechtsform bzw. mit neuem Betriebssitz anzumelden.
Standard XGewebeanzeige sorgt für einheitliche, medienbruchfreie Datenübermittlung
In Berlin kann die Gewerbeanzeige persönlich in einem der zuständigen Bezirksämter oder online erfolgen. Für das Online-Verfahren hat das Bundeswirtschaftsministerium mit der Verordnung zur Ausgestaltung des Gewerbeanzeigenverfahrens den rechtlichen Rahmen für ein einheitliches Vorgehen geschaffen. Der verbindliche IT-Standard XGewerbeanzeige sorgt für ein standardisiertes Format für die elektronische Übermittlung von Daten aus der Gewerbeanzeige an die empfangsberechtigten Stellen. Durch den Standard werden Gewerbeanzeige-Daten bundesweit einheitlich und medienbruchfrei elektronisch übermittelt und können so zwischen Systemen verschiedener Hersteller fehlerlos und sicher ausgetauscht werden.
Die DSV Service hat für die zuständige Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe die drei assistentengestützten Formulare rund um das Thema Gewerbeanzeige entwickelt. Als Basis wird dafür die E-Government-Plattform cit intelliForm genutzt. Die Gewerbetreibenden werden am Bildschirm durch einen modernen Assistenten durch die Erfassung der benötigten Daten geführt und können erforderliche Unterlagen über die Plattform hochladen. Zum Abschluss kann ein Dokument ausgedruckt werden, in dem alle Angaben nochmals für die eigenen Unterlagen zusammengefasst sind. Die eingegebenen Daten werden direkt an das zuständige Ordnungsamt weitergeleitet und in das entsprechende Fachverfahren übernommen. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich, stattdessen wird im letzten Schritt eine Identitätserklärung ausgefüllt. So erfolgt der gesamte Vorgang vollständig medienbruchfrei.
DSV Service sorgt für Aktualität der bereitgestellten Formularassistenten
Der Standard XGewerbeanzeige unterliegt durch den permanenten Ausbau der digitalen Verwaltung einem stetigen Wandel. So trat Version 2.0 zum 1. November 2019 in Kraft, seit 1. Mai 2020 ist nun Version 2.1 verpflichtend und für Anfang November 2020 ist die Version 2.2 angekündigt. Die DSV Service ist als großer Anbieter für digitale Formulare besonders spezialisiert auf die Umsetzung stichtagsbezogener Änderungen. Jedes Jahr führt die DSV Service mehr als 1.000 Aktualisierungen von Formularen bzw. dahinterliegenden Datenstrukturen und Schnittstellen für ihre Kunden durch. Von dieser Erfahrung profitiert nun auch die Senatsverwaltung Berlin, so dass sie pünktlich zum Stichtag Freitag, 1. Mai 2020, auf die neue Version 2.1 des Standards XGewerbeanzeige umstellen konnte.
„Die termingerechte Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und Standards gehört zu unseren Kernkompetenzen“, erklärt Peter Höcherl, Leiter Forms Management bei der DSV Service und Experte für digitale Verwaltungsprozesse. „Unsere Kunden können sich darauf verlassen, dass die von uns bereitgestellten Formulare stets den geforderten Standards entsprechen.“
Weitere Informationen zum Full-Service für Online-Formulare: https://dsv-service.de/onlineforms
Zur Demo eines modernen Formular-Assistenten aus dem OZG-Katalog: https://dsv-service.de/demo
Die DSV Service GmbH hat sich als Komplettanbieter auf die Konzeption, die Entwicklung, den Betrieb und die Vermarktung zukunftsfähiger Lösungen im Bereich Dokumenten- und Informationsmanagement spezialisiert. Mit viel Technik, Fachwissen und mehr als 85 Jahren Erfahrung in der Erstellung von Formularen pflegt die DSV Service mehr als 1.500 Formulare – zahlreiche davon als Online-Variante. Pro Jahr werden mehr als 1.000 Aktualisierungen bereitgestellt und die Online-Formulare über 380 Millionen Mal genutzt. Als spezialisiertes Tochterunternehmen des Deutschen Sparkassenverlags stellt sie für mehr als 370 Sparkassen und Landesbanken elektronische Formulare zur Verfügung. In Zusammenarbeit mit der Kohlhammer Unternehmensgruppe und dem Technologieanbieter cit bietet DSV Service Kommunalverwaltungen und Landesbehörden einen breiten Katalog an Online-Formularen für das Onlinezugangsgesetz (OZG) und andere E-Government-Vorhaben als Full-Service an. www.dsv-service.de
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