Es ist geschafft: staatliche und kommunale Behörden in Sachsen können pünktlich zum 18. April 2020 elektronische Rechnungen empfangen und erfüllen damit die rechtlichen Rahmenbedingungen für die technische Umsetzung gemäß der Richtlinie 2014/55/EU.

Damit hat der Freistaat zugleich einen bedeutenden Meilenstein für die Modernisierung der Verwaltung gelegt. Hier stellt man fortan bundesweit eine der praktikabelsten Lösungen für den Empfang von E‑Rechnungen bereit. Nicht nur, dass durch die Zusammenarbeit mit dem Bund viele Ausgaben eingespart werden konnten, der Projekterfolg ist zudem ein impulsgebender Beweis, was mit E‑Government-Basiskomponenten im Freistaat in Zukunft alles möglich ist.

Sachsen hat im Projekt E-Rechnung eine besondere strukturierte und zielorientierte Herangehensweise vorgelebt und dadurch sehr gute Ergebnisse erreicht: Mit heutigem Stand wurden alle öffentlichen Einrichtungen, die sich zur Nutzung der Basiskomponente gemeldet haben, erfolgreich an die zentrale Landeskomponente zum Routing der E-Rechnungen angeschlossen. Besonders stolz ist man neben der Fristeinhaltung, auch auf das mit Blick auf die Umsetzung in anderen Bundesländern im Freistaat besonders gelungene Ergebnis einer gemeinsamen Lösung, sowohl für die Landesverwaltung als auch auf kommunaler Seite.

Die Schütze AG begleitet den Freistaat seit 2015 in diesem spannenden Projekt. Besonderes Ziel der Einführung der E-Rechnung in den sächsischen Ressorts und Behörden war es, die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung mit einer schlanken und effizienten Lösung unter größtmöglicher Nachnutzung der vorhandenen Basiskomponenten des Freistaates Sachsen zum Empfang und zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen zu ermöglichen. Wir gratulieren zu einem zukunftsweisenden Ergebnis trotz anspruchsvoller Zielsetzung.

 

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