Jeder Tag, an dem Unternehmen keine Umsätze erzielen, geht zu Lasten der Substanz und Liquidität. Darum sollte der Lockdown so schnell wie möglich beendet werden. Dabei ist entscheidend, dass die Unternehmen verpflichtet werden, Sicherheitsstandards einzuhalten. Diese müssen für alle Unternehmen einheitlich sein. Es gibt keinen Grund einzelne Branchen durch eine spätere Aufnahme des Geschäftsbetriebes zu benachteiligen.

Altenpflege

Das größte Problem für Anbieter von Altenpflegedienstleistungen ist immer noch die mangelhafte Ausstattung mit Schutzbekleidung. Auch regelmäßige Tests der Beschäftigten sind nicht möglich. Darüber hinaus ist die Notbetreuung in Kitas für Pflegedienstmitarbeiter nicht zufriedenstellend. 

Autovermieter

Das Geschäft von Autovermietungen ist sehr stark davon abhängig, dass Geschäfts- und inländische Urlaubsreisen möglich sind. Gastronomie und Hotels sollten so schnell wie möglich geöffnet werden.      

Baumschulen

Die Vergabe und Durchführung öffentlicher Aufträge zur Begrünung der Städte ist rückläufig. Um die Baumschul-Wirtschaft wieder in Schwung zu bringen, wäre ein staatliches 1-Million-Bäume-Programm für die städtische Infrastruktur sinnvoll.

Finanzdienstleistungen und Versicherungen

Die Aufsicht über die Finanzanlagevermittler obliegt bislang – zur Zufriedenheit aller Beteiligten – den Gewerbeämtern. Dennoch strebt die Bundesregierung eine Übertragung der Aufsicht auf die BaFin an. Diese würde aber zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen für die betroffen Unternehmen führen. Darum sollte das Bundeskabinett den Gesetzesvorschlag zurückziehen.

Gewerbliches Glücksspiel

Die im gewerblichen Glücksspiel tätigen Betriebe sind sehr gut in der Lage, die hygienischen Maßnahmen zur Vermeidung von Corona-Infektionen in Spielhallen umzusetzen. Dies wird bereits jetzt in den Betrieben sehr sorgfältig vorbreitet. In Spielhallen gibt es keine Menschenansammlungen, wie etwa in Kinos oder bei Konzerten. Für eine möglichst schnelle Öffnung von Spielhallen spricht auch, dass diese der Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten wirksam entgegenwirkt.

Tankstellen

Tankstellenbetreiber haben trotz rückläufiger Einnahmen laufende Kosten. zu tragen. Die strengen Vorschriften der Durchführungsverordnung zu § 60 EnergieStG zwingen die Lieferanten der Tankstellen, ihre Kunden wegen eines Zahlungsverzugs sofort in die Insolvenz zu treiben.

Darum muss das Zahlungsziel für die Tankstellen in der einschlägigen Durchführungsverordnung verlängert werden.

Videotheken und kleine Einzelhändler

Maßnahmen lokaler Behörden zur Regulierung des Handels sollten nur in gut begründeten Fällen von den Landeserlässen abweichen. Geringfügig Beschäftigte sollte jenseits des Kurzarbeitergelds geholfen werden.

Sicherheitswirtschaft

Die Branche schützt alle Einrichtungen der Kritischen Infrastrukturen (KRITIS). Darum ist eine Aufnahme des Sicherheitsgewerbes in die KRITIS-Verordnung und die Bereitstellung von Schutzausrüstung, wie etwa Atemschutzmasken, für Sicherheitskräfte sinnvoll. Die gewerberechtlichen Voraussetzungen zur Beschäftigung in der Branche sollten befristet ausgesetzt werden.

Zeitarbeit

Verbesserte Rahmenbedingungen für die Zeitarbeit wären geeignet, damit Betriebe schnell wieder Beschäftigung aufbauen können. Darum sollte die Höchstüberlassungsdauer abgeschafft und die Subsidiärhaftung für Sozialversicherungsbeiträge ausgesetzt werden. Sinnvoll ist auch eine Abschaffung der Vorfälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen und eine Reduzierung der Beitragsbelastung durch Berufsgenossenschaftsbeiträge.

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