Der Vorstand der RATIONAL Aktiengesellschaft hat angesichts der auf absehbare Zeit andauernden COVID-19-Pandemie, der vom Land Bayern angeordneten Verhaltensregeln und mit dem Ziel der Vermeidung von Gesundheitsrisiken für Aktionäre und an der Durchführung der Hauptversammlung beteiligten Personen beschlossen, die am 30. März 2020 im Bundesanzeiger für den 6. Mai 2020 einberufene ordentliche Hauptversammlung abzusagen.

Die im Bundesanzeiger am 30. März 2020 bekannt gemachte Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung ist damit gegenstandslos.

Über den Termin für die Neuansetzung der Hauptversammlung 2020 der RATIONAL Aktiengesellschaft und die Art der Durchführung wird der Vorstand zeitnah entscheiden. Die Einberufung und Einladung wird entsprechend der gesetzlichen Fristen im Bundesanzeiger erfolgen.
 

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