Die Unternehmensplanung erhält in den Tagen der Corona-Krise die Bedeutung, die sie schon immer gehabt hat: Sie bildet die Erwartungshaltung der Geschäftsleitung eines Unternehmens ab und zeigt, vollständig und richtig angelegt, die Auswirkungen dieser Erwartungshaltung auf das Vermögen, die Finanzen und die Erträge des Unternehmens auf. In vielen Unternehmen nehmen die Folgen der Krise ein erschreckendes Ausmaß an.

Die aktuelle Situation führt dazu, dass Unternehmer, Geschäftsführer und Vorstände die Meinung vertreten, man könne aufgrund der bestehenen Unsicherheit gegenwärtig überhaupt nicht planen. Natürlich stimmt es, die Planung ist weitaus unsicherer als noch vor wenigen Monaten. Die Unsicherheit entbindet die Geschäftsleitung aber keinesfalls von ihrer Verpflichtung zur Planung. Die zugrundeliegenden rechtlichen Regelungen wurden in der Corona Krise nicht verändert.

Die gegenwärtige Krise ist vielmehr der Anlass, der Planung die volle Aufmerksamkeit zu schenken. Das Unternehmen erstellt die Unternehmensplanung in allererster Linie für sich selbst. Sie ist das Handwerkzeug für die aktive Steuerung des Unternehmens. Sie erlaubt den Soll-Ist-Vergleich, macht Abweichungsanalysen möglich – und sie bildet bei laufender Fortschreibung geänderte Rahmenbedingungen ab. Man kann den Unternehmen, die ohne Unternehmensplanung oder lediglich mit einer rudimentären Planung unterwegs sind, nur raten: Planen Sie! Jetzt!

Die Planung bildet die Grundlage für die vielen Entscheidungen, die gerade in der Krise anstehen. Sollen Kredite aufgenommen werden, muss die Geschäftsleitung zunächst wissen, wie hoch der Kreditbedarf in der Krise ist. Ebenso muss die Geschäftsleitung wissen, welche Finanzmittel benötigt werden, wenn mit Auslaufen der Krise die Umsätze wieder steigen sollen. Und schließlich muss die zentrale Frage beantwortet werden, ob das Unternehmen diese Kredite zurückbezahlen kann.

Die jüngst verabschiedete Corona-Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht soll zum 30.09.2020 wieder enden. Spätestens dann muss jedes Unternehmen wissen, wie es um die Zahlungsfähigkeit bestellt ist, denn dann gilt im Zweifel die Insolvenzantragspflicht. Und sollte dieser Termin 30.09.2020 verschoben werden, verschiebt sich die Fragestellung nur mit – beantwortet werden muss sie dennoch!

Die Unternehmensplanung ist in der Krise das zentrale Instrumentarium, um die Effekte aus eingeleiteten Veränderungen und ergriffenen Maßnahmen mit all ihren Wirkungszusammenhängen abzubilden. Ob Einsparungen, Digitalisierung oder Transformation – es muss gezeigt werden, was kostet es und was bringt es am Ende. Es ist keinem Unternehmen geholfen, Veränderungen und Maßnahmen einzuleiten, ohne die Auswirkungen auf die Liquidität – und somit auf die Zahlungsfähigkeit und auf das Ergebnis des Unternehmens zu kennen.

In einer strukturierten Darstellung lässt sich gegenüber allen Stakeholdern des Unternehmens zeigen, welche Entscheidungen das Management getroffen hat und auf welchen Annahmen diese beruhen. Dies sorgt für Transparenz und Vertrauen, auch wenn die Dinge nicht immer so laufen, wie sie geplant worden sind. Diese Krise wird noch viele fordernde Facetten zeigen.

Eine Unternehmensplanung bringt, zielgerichtet und professionell begleitet, sehr viel mehr als sie kostet. Die Kosten werden bei den Unternehmen zumeist viel höher vermutet als sie tatsächlich sind. Die aktuelle BAFA-Förderung für Corona-geschädigte Unternehmen ist für dieses Thema in jedem Fall gut angelegt.

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THE MAK’ED TEAM ist die Unternehmensberatung für den Mittelstand. In der Corona-Krise stehen die interdisziplinären Themen Sanierung, Restrukturierung und Turnaround sowie Liquiditätssicherung und Finanzierung im Fokus unserer Arbeit.

Wir entwickeln und implementieren Lösungen für Herausforderungen in Management & Development & Learning in Ihrem Unternehmen. Wir richten unseren Experten-Fokus auf:

Corporate Development,
Finance & Controlling,
Human Resources & Corporate Learning, und
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