Viele Menschen in Deutschland verdienen ihr Geld als freiberufliche Yogalehrer oder Trainer. „Wollen diese Selbstständigen etwas steuerlich absetzen, was sportelnde Privatpersonen für gewöhnlich privat nutzen, lehnen Finanzämter das meistens ab“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Ines Wollweber.
Hauptberuflicher Fußballtrainer will sein Sky-Abo absetzen
So war es auch beim Sky-Abo, das ein hauptberuflich tätiger Fußballtrainer absetzen wollte. Seine Argumentation: ‚Lernen von den Profis.‘ Beim Auswerten von Spielzügen oder Aufstellungen könne er sich Wissen aneignen, das in jeder Liga einen Mehrwert darstellt. Deshalb wollte er sein Sky-Abo absetzen. Sein Finanzamt lehnte das jedoch ab; ebenso wie das Finanzgericht Düsseldorf. Schließlich landete der Fall beim Bundesfinanzhof (BFH), dessen Auffassung deutlich milder ausfiel. Ein beruflicher Zusammenhang für einzelne Teile von Sportsendern, so das oberste Finanzgericht, lässt sich bei Profi- und Halbprofitrainern nicht ausschließen. Damit verwies der BFH den Fall zurück ans Düsseldorfer Finanzgericht. Dieses hatte beim Thema Fußball immer das Privatvergnügen in den Vordergrund gestellt. „Ob die Finanzverwaltung nun in der Praxis ihre grundsätzlichen Bedenken in solchen Fällen wirklich hinter sich lässt, wird sich zeigen“, sagt Steuerberaterin Wollweber.
Ihrer Meinung nach ist gerade im Sport die Grenze zwischen Beruflichem und Privatem fließend. Die Expertin befürchtet, dass es sich kaum nachweisen lässt, dass das Sky-Abo ausschließlich beruflich genutzt wird. „Genau auf diesen Standpunkt wird sich die Verwaltung stellen“, sagt Wollweber.
Klare Nachweise und nachvollziehbare Aufteilung überzeugen Finanzämter
Fachliteratur in Form von Büchern oder Fachzeitschriften winken die Finanzämter für gewöhnlich bei Selbstständigen durch. „Wer fürs Training Musik-Playlisten zusammenstellt, sollte die Kosten einfach aufteilen“, rät Steuerberaterin Wollweber. Denn das Spotify-Abo lässt sich natürlich auch privat nutzen. Wer sich gegen Gebühr neue Trainingsübungen bei kostenpflichtigen Kanälen herunterlädt, sollte hierfür die Kosten klar dokumentieren. Für Fortbildungen an attraktiven Urlaubsorten mit anschließendem tatsächlichen Urlaub gilt: „Lieber gleich berufliche und privat veranlasste Kosten trennen, dann kommt das Finanzamt gar nicht erst auf die Idee, diese zu schätzen“, rät Wollweber.
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